Springen Sie direkt:
Die VdK-Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz hat einem 51-jährigen VdK-Mitglied zu einer vollen Erwerbsminderungsrente, befristet auf drei Jahre, verholfen. Es war ein langer Weg, der zum Erfolg führte.
Sabine Weber* aus dem Landkreis Regensburg war lange Jahre in der Qualitätskontrolle berufstätig gewesen. Seit zehn Jahren quälten sie starke Bandscheibenprobleme. 2012 erkrankte sie an Herpes. Dieser breitete sich auch auf das linke Auge aus, was zu einer fast vollständigen Erblindung dieses Auges führte. Die anschließenden Arbeitsunfähigkeiten wegen der Erkrankungen mündeten in Spannungen in der Firma. Da man ihr wegen ihrer anerkannten Behinderung nicht so leicht kündigen konnte, setzte ein aggressives Mobbing ein. Sie musste sich in psychologische Behandlung begeben.
Am Ende einigte man sich mit dem Arbeitgeber und schloss einen Aufhebungsvertrag. Im Weiteren war Sabine Weber belastet durch die Pflege ihres Vaters nach einem Schlaganfall. Dieser war inzwischen verstorben. In dieser Situation wandte sie sich an den VdK-Kreisverband Regensburg. Dieser erreichte zunächst schon im Antragsverfahren eine auf drei Jahre befristete Erwerbsminderungsrente. Bevor diese Ende 2018 auslief, vereinbarte Sabine Weber erneut einen Termin beim VdK-Kreisverband Regensburg wegen der Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente.
Der VdK stellte einen Weitergewährungsantrag, der aber prompt abgelehnt wurde. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd in Landshut war der Ansicht, dass Sabine Weber wieder mindestens sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein könnte. Auch ein Widerspruch führte nicht zum gewünschten Erfolg. Auf den ablehnenden Widerspruchsbescheid hin wurde Klage erhoben.
Schließlich war der VdK vor dem Sozialgericht Regensburg mit seinem VdK-Sozialrechtsvertreter Werner Hauser erfolgreich. Endlich willigte die Deutsche Rentenversicherung ein, der 51-Jährigen im Wege eines Vergleichs die volle Erwerbsminderungsrente weitere drei Jahre zu gewähren. Von Antragstellung bis zum positiven Vergleich waren über zwei Jahre vergangen. Der VdK hatte nicht lockergelassen, was sich gelohnt hat.
*Name von der Redaktion geändert
Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig ist, ersetzt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung das Einkommen. „Eine volle Erwerbsminderungsrente kann man dann erhalten, wenn weniger als drei Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gearbeitet werden kann“, erklärt Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung beim VdK Bayern. Bei einer Erwerbsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden täglich kann man Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Ein Hinzuverdienst während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente kann die Rente schmälern, wenn er über bestimmten, gesetzlich festgelegten Grenzen liegt.
Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt, anschließend erfolgt die Auswertung der Atteste und die Begutachtung durch die DRV. „Für gewöhnlich wird Erwerbsminderungsrente auf bis zu drei Jahre befristet, wenn nicht genau abgeschätzt werden kann, ob eine Besserung des Gesundheitszustands wieder zu einer Erhöhung der Erwerbsfähigkeit führt“, so Overdiek. Es gebe auch oft Befristungen auf ein oder zwei Jahre. Im Fall einer befristeten Rente muss rechtzeitig ein Weitergewährungsantrag bei der DRV gestellt werden, um weiterhin Rente zu erhalten.
Eine Dauerrente wird nur in dem Fall gezahlt, wenn keine Aussicht auf Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit besteht. Dies ist bei einer ersten Beantragung eher selten. Wird ein Antrag oder Weitergewährungsantrag abgelehnt, kann man mit Widerspruch und Klage dagegen vorgehen. Das Widerspruchs- und Klageverfahren ist an sich kostenlos, die Vertretung durch den VdK kostet 40 Euro (Widerspruch) beziehungsweise 60 Euro (Klage). Der Vorteil bei diesen Verfahren liegt darin, dass im Großteil der Fälle neu begutachtet wird. (pet)
pet
Schlagworte So hilft der VdK | Erwerbsminderungsrente
Hier finden Sie die aktuellen Preise (bayernweit) für gewerbliche Anzeigen für die VdK-Zeitung als Download:
Die Artikel der aktuellen Ausgabe können Sie hier als reines Textformat (rtf-Datei) herunterladen:
Ausgabe Mai 2022
Hier finden Sie Artikel aus älteren Ausgaben der VdK-Zeitung:
Weitere Artikel aus der VdK-Zeitung finden Sie auf den Seiten des VdK Deutschland: VdK-Zeitung
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bayern/pages/presse/vdk-zeitung/vdk-zeitung_archiv/81022/erwerbsminderungsrente_wird_weiter_gewaehrt":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.