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Menschen mit Behinderung sind in der aktuellen Krise besonders belastet. Doch die öffentliche Aufmerksamkeit für diese Gruppe ist gering. Der Sozialverband VdK fordert, anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember, die Inklusion weiterhin mit voller Kraft voranzutreiben.
Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl arbeitslos gemeldeter Schwerbehinderter im August 2020 um 13,6 Prozent gestiegen. „Der Druck, schwerbehinderte Menschen einzustellen, muss aufrechterhalten werden und die Beschäftigungspflicht auch in Krisenzeiten nachdrücklich durchgesetzt werden. Wir bleiben bei der Forderung, dass Betriebe, die gar keine Schwerbehinderten beschäftigen, eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen müssen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele, die derzeit auch den Vorsitz im Deutschen Behindertenrat (DBR) innehat.
In der Pandemie wird die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt oft hintangestellt. Anträge auf Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsagenturen häufig liegen geblieben, ebenso Anträge auf Teilhabeleistungen. Wenn aber notwendige Hilfsmittel für den Arbeitsplatz oder die Ausstattung des Homeoffice nicht zügig bewilligt werden, droht der Arbeitsplatzverlust. Viele Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen können coronabedingt ihre Tätigkeit derzeit erschwert oder gar nicht mehr ausüben. Diesen Personen bleibt nur eine unbezahlte Freistellung. De facto nutzen Arbeitgeber diese Situation, um Kündigungen auszusprechen.
„VdK und DBR fordern daher eine Lohnersatzleistung und eine Arbeitsplatzgarantie, wenn die Ausübung der Tätigkeit medizinisch begründet mit einem erheblichen Risiko einer Infektion verbunden ist“, sagt Bentele. Auch die Schaffung von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen darf nicht nach hinten rutschen, mahnen VdK und DBR. „Wir vermissen im Konjunkturpaket der Bundesregierung die verbindliche Verknüpfung von Geldzusagen mit der Zusicherung, Barrierefreiheit und Teilhabe zu stärken“, so Bentele.
Gerade bei der Digitalisierung gebe es die besten Chancen, Inklusion voranzutreiben. „Jetzt müssen bei Digitalisierungsprojekten der Verwaltung, der Schulen und Hochschulen oder in Kunst und Kultur endlich barrierefreie Zugänge geschaffen werden“, verlangt Bentele. Die Verpflichtung ergibt sich nach Auffassung des VdK aus dem Behindertengleichstellungsgesetz und gilt auch bei öffentlichen Zuwendungen an private Träger.
Die digitale Teilhabe hat auch das europäische Barrierefreiheitsgesetz, den European Accessibility Act (EAA), im Blick. Dieses legt Anforderungen an die Barrierefreiheit fest, zum Beispiel von E-Books, Geldautomaten, PCs, Unterhaltungselektronik oder Onlinehandel. Diese europarechtlichen Vorgaben müssen bis Juni 2022 im deutschen Recht verankert sein, sonst droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren. Der Druck, gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Produkten und Dienstleistungen privater und öffentlicher Anbieter zu schaffen, wächst also auch von europäischer Seite.
Dr. Bettina Schubarth
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