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Damit VdK-Mitglied Adelheid Oberberger* und ihr Mann Korbinian* besser in ihre gemeinsame Wohnung im ersten Stock gelangen können, ließen sie 2019 zwei Treppenlifte einbauen. Da einer der beiden beantragten Zuschüsse in Höhe von jeweils 4000 Euro von der Pflegekasse aber zunächst verweigert wurde, wandte sich die 81-Jährige an den VdK Bayern – mit Erfolg.
Tochter Barbara Förster*, ebenfalls VdK-Mitglied, wohnt im gleichen Haus und unterstützte die beiden bei ihrem Vorhaben. Das Ehepaar benötigte einen Treppenlift im Außenbereich für den barrierefreien Zutritt zum Hauseingang sowie einen innenliegenden Treppenlift, um sicher in den ersten Stock zu kommen. Kostenpunkt: zusammen rund 18000 Euro.
„Wir haben die Lifte unbedingt gebraucht“, sagt Barbara Förster. „Mein Vater hatte vor zehn Jahren einen Schlaganfall, hat seitdem Pflegegrad 2 und ist nur noch mithilfe eines Rollators mobil.“ Korbinian Oberberger hat zudem einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und B (Begleitperson). Daher wurde sein Antrag auf den Treppenlift-Zuschuss von 4000 Euro problemlos bewilligt.
Doch bei Adelheid Oberberger stellte sich die Pflegekasse erst einmal quer. Ein solches Hilfsmittel – also ein Treppenlift – sei aufgrund der noch bestehenden Mobilität der Antragstellerin noch nicht notwendig, hieß es in der Begründung. „Sie wurde gefragt, ob sie Treppen steigen kann. Und sie hat Ja gesagt. Sie wohnt schließlich im ersten Stock und muss hochkommen. Aber nach dem ‚Wie‘ hat niemand gefragt, das war das Problem“, erläutert Barbara Förster. Denn auch ihre Mutter ist nicht gut zu Fuß. Sie hat ebenfalls einen GdB von 100, das Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) und Pflegegrad 1.
„Aber sie hat auch mit dem Herzen Probleme, bekommt Atemnot, wenn sie Treppen steigt, und ist zudem sehbehindert. Mit einem Auge sieht sie noch 30 Prozent, auf dem anderen nur fünf Prozent,“ so Barbara Förster, die zunächst selbst für ihre Mutter einen schriftlichen Widerspruch an die Kasse schickte. Als dieser abgelehnt wurde, schaltete sie den VdK ein. Ernst Braun, damals Geschäftsführer des VdK-Kreisverbands Dillingen-Wertingen, inzwischen im Ruhestand, übernahm den Fall und leitete ein erneutes Widerspruchsverfahren ein.
„Letztlich konnte die Pflegeversicherung – auch mithilfe eines Attests, auf dem vom Hausarzt bescheinigt wurde, unter welchen Beschwerden und an welchen Erkrankungen Frau Oberberger leidet – doch noch überzeugt werden, dass die Treppenlifte für die Dame zur Bewältigung der Wegstrecken notwendig sind“, erklärt der neue VdK-Kreisgeschäftsführer Tobias Geiger. Dementsprechend wurde der 81-Jährigen der beantragte Zuschuss gewährt.
Die Freude über die finanzielle Hilfe, die somit insgesamt 8000 Euro betrug, war bei Familie Oberberger natürlich groß. Für die restlichen 10000 Euro hat das Ehepaar ein leistungsfreies Baudarlehen für Schwerbehinderte erhalten. Barbara Förster ist froh über die schnelle und kompetente Unterstützung durch den VdK. Der Einbau der beiden Treppenlifte habe sich auf jeden Fall gelohnt.
„Für meine Eltern sind sie eine große Erleichterung. Mein Vater wollte früher gar nicht mehr aus der Wohnung, weil er nicht gut die Stufen hinabsteigen kann und er sie auch schon mal heruntergefallen ist – zum Glück hat er es unbeschadet überstanden. Aber jetzt fährt er jeden Vormittag mit dem Treppenlift ins Erdgeschoss und dreht mit dem Rollator im Garten seine Runde. Und meist macht er das abends auch noch mal. Das ist richtig toll.“
*Namen von der Redaktion geändert
Mirko Besch
Schlagworte So hilft der VdK
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