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Der Sozialverband VdK Bayern fordert zusammen mit dem Bündnis „Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern“ die Einführung eines Bildungszeitgesetzes, wie es in den meisten Bundesländern längst etabliert ist. „Ehrenamt braucht Bildung“, ist VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher überzeugt. Derzeit müssen berufstätige Ehrenamtliche für Bildungsmaßnahmen Urlaubstage nehmen.
„Ein Bildungszeitgesetz, das diesen Aspekt mit aufnimmt, ist ein wichtiger Baustein, damit die Staatsregierung ihr selbst gestecktes Ziel zur Förderung des Ehrenamts in Bayern erreicht“, sagt Mascher. Bildungszeitgesetze gibt es bereits in 14 anderen Bundesländern. Außer in Sachsen und Bayern haben Beschäftigte gesetzlichen Anspruch darauf, sich für eine Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen.
Im September 2018 initiierten der KDFB Landesverband Bayern und der DGB Bayern ein breites Bündnis aus 24 Organisationen, dem auch der Sozialverband VdK Bayern angehört. 10 Tage in 2 Jahren Die gemeinsame Forderung lautet: Zehn Tage Bildungszeit in zwei Jahren für alle Beschäftigten. Das Gesetz soll ermöglichen, sich beruflich, politisch, allgemein oder für das Ehrenamt weiterzubilden. Vorbild könnte nach VdK-Meinung Hessen sein, das auch ehrenamtliche Bildung explizit fördert.
Mangelnde Qualifizierung sei negativ für die zukünftige Entwicklung der Wirtschaftswelt, warnt Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern. Die Corona-Pandemie hat außerdem gezeigt, wie wichtig das Thema Digitalisierung für das Ehrenamt ist. „Nur durch die Möglichkeit der Weiterbildung im Rahmen eines Bildungszeitgesetzes können Vereine und Verbände zukunftsfähig und attraktiv für jüngere Zielgruppen bleiben“, sagt Emilia Müller, Vorsitzende des KDFB Landesverband Bayern.
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Bildungsfreistellung | Bildungsfreistellungsgesetz | Ehrenamt
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