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Zur Bewältigung der Corona-Krise hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuersätze für sechs Monate um zwei beziehungsweise drei Prozent zu senken, um die Kauflaune der Menschen anzukurbeln. Wo macht sich dies für Verbraucher bemerkbar?
Laut dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz werden vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die allgemeine Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und die ermäßigte Mehrwertsteuer – für Waren des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Lebensmittel – von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Danach gelten wieder die gleichen Steuersätze wie vor diesem Zeitraum. Händler und Dienstleister sind angehalten, die niedrigere Mehrwertsteuer ihren Kunden zugutekommen zu lassen, was die meisten von ihnen auch tun. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet.
Ins Auge fallen die reduzierten Steuersätze vor allem durch ungewohnte Preise in Supermärkten. Bisher endeten die Preise in der Regel auf 9, nun zahlt man beispielsweise 48 statt 49 Cent, 77 statt 79 Cent oder 1,74 statt 1,79 Euro. Bei derart kleinpreisigen Waren ist die Ersparnis natürlich sehr gering, aber sie kann sich auf ein paar Euro summieren – je nachdem, mit wie vielen Produkten der Einkaufswagen gefüllt ist. Deutlich mehr Geld sparen können Verbraucher allerdings bei größeren Anschaffungen, wie bei Fernsehern, Waschmaschinen, Küchen oder Autos. Ein 20.000 Euro teurer Wagen kostet durch die Steuersenkung nur noch knapp 19 500 Euro – immerhin 500 Euro weniger.
Auch Handwerkerleistungen und viele sogenannte Dauerschuldverhältnisse, wie Zeitungsabonnements oder Verträge für Internet, Strom, Gas, Fitnessstudio oder Streamingdienste, werden preiswerter in Rechnung gestellt. Versicherungsverträge sind jedoch nicht von der neuen Regelung betroffen, da sie nicht der Mehrwert-, sondern der Versicherungssteuer unterliegen. Diese beträgt ebenfalls 19 Prozent, wird aber nicht verringert. Für Mietverträge wird keine Mehrwertsteuer erhoben, daher bleibt die Höhe der Miete unverändert.
Letztlich ist es ratsam, alle Rechnungen zu kontrollieren und bei Anbietern, die die Steuersenkung nicht berücksichtigt haben, freundlich nachzuhaken.
mib
Schlagworte Corona | Mehrwertsteuersenkung
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