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Bei der Grundrente gibt es Regelungsbedarf. VdK-Präsidentin Verena Bentele hat in einem offenen Brief an Bundessozialminister Hubertus Heil einen Vorschlag für Neurentner vorgelegt.
Um ab Januar 2021 eine Grundrente zu bekommen, muss die Rentenversicherung die Steuerunterlagen des vorvergangenen Jahres prüfen. Neurentner könnten also Pech haben. Denn für den Steuerbescheid von 2019 wurde ja noch das Arbeitseinkommen zugrunde gelegt, das fast immer über Grundrentenanspruch liegen dürfte.
Mit der jetzigen Regelung müssten Betroffene Grundsicherung beantragen und zunächst fast ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen – was mit der neuen Grundrente eigentlich vermieden werden soll. Der VdK schlägt ein Vorgehen wie bei der Witwenrente vor, das bei der Rentenversicherung bereits etabliert ist. Neurentner könnten im Rentenantrag ankreuzen, dass ihr aktuelles Einkommen deutlich unter dem vor zwei Jahren und unter der Einkommensgrenze der Grundrente liegt. Die Einkommensprüfung würde dann nach zwei Jahren erfolgen.
bsc
Schlagworte Grundrente | Regelungslücke
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