30. April 2020
Fragebogen statt Hausbesuch
MDK-Begutachtungen vor Ort werden ausgesetzt
Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Organisation der Pflege aus. So werden Qualitätsprüfungen und Begutachtungen vorläufig ausgesetzt. Die VdK-ZEITUNG informiert, was Pflegebedürftige und pflegende Angehörige jetzt wissen müssen.
Um das Risiko zu verringern, dass sich alte und pflegebedürftige Menschen sowie Pflegekräfte mit dem Virus infizieren könnten, hat das Bundesgesundheitsministerium eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Das betrifft Qualitätsprüfungen, Begutachtungen und Beratungsbesuche durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), Pflegekurse und -schulungen, die Tagespflege sowie Reha-Maßnahmen.
- Qualitätsprüfungen: Die Prüfungen von Pflegeheimen und -einrichtungen werden voraussichtlich bis 30. September ausgesetzt, zur Not auch länger. Prüfungen anlässlich von Beschwerden und Hinweisen auf Missstände werden auch weiterhin durchgeführt.
- Feststellung des Pflegegrads: Der MDK stellt die Besuche von Antragstellern zu Hause oder in einer Einrichtung durch seine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bis Ende September ein. Stattdessen werden bei Beantragung eines Pflegegrads Fragebögen verschickt und Telefoninterviews mit dem Antragsteller oder dessen Angehörigen beziehungsweise Betreuer durchgeführt. Auch Wiederholungsbegutachtungen finden nicht statt. Die 25-tägige Bearbeitungsfrist für Anträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung wird bis 30. September ausgesetzt.
- Beratungsbesuche: Der MDK verzichtet bis 30. September auf die Beratungsbesuche von Pflegegeld-Empfängern. Das Pflegegeld wird weitergezahlt. Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Im Normalfall sind sie verpflichtet, regelmäßig an einer Beratung teilzunehmen.
- Pflegekurse und häusliche Schulungen: Fast alle Kurse und Schulungen für pflegende Angehörige wurden aufgrund der Corona- Pandemie auf später verschoben oder abgesagt. Manche Anbieter veröffentlichen stattdessen Online-Kurse, andere beantworten am Telefon die Fragen von Ratsuchenden. Das bekannteste bundesweite Pflegetelefon ist das des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Es ist montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr erreichbar unter der Rufnummer (0 30) 20 17 91 31, E-Mail info@wege-zur-pflege.de
- Tagespflege: In den meisten Bundesländern haben die Einrichtungen der Tagespflege geschlossen. Den Ausfall müssen die Familien selbst überbrücken. In manchen Ländern gibt es, ähnlich wie bei der Kinderbetreuung, eine Notbetreuung, wenn die Angehörigen in systemrelevanten Berufen arbeiten. Als systemrelevant gelten unter anderem Berufe im Gesundheitswesen, bei Polizei und Feuerwehr, im Bereich der Energie- und Wasserversorgung und im Transportwesen.
- Reha-Einrichtungen: Viele Reha-Einrichtungen nehmen zurzeit keine neuen Patienten mehr auf. Ausgenommen sind Anschlussbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt. Bereits begonnene Therapien werden noch zu Ende geführt. Betroffene Patienten sollten darauf achten, dass die gesetzlichen Krankenkassen maximal 72 Wochen Krankengeld zahlen und sich gegebenenfalls beraten lassen.
Bei Fragen rund um die Themen Pflege und Reha hilft der Sozialverband VdK gerne weiter – zum Schutz der Mitglieder während der Corona-Krise per Telefon.
ali