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Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember übernimmt der Sozialverband VdK das Sekretariat des Deutschen Behindertenrats (DBR). Ein Arbeitsschwerpunkt wird unter anderem die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sein.
Es ist mehr als zehn Jahre her, dass die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft getreten ist. Doch noch immer sind Menschen mit Behinderung von uneingeschränkter Teilhabe weit entfernt. „Es muss sich bei der Inklusion sehr viel mehr bewegen als bisher – und vor allem schneller“, fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele. Teilhabe sei ein Menschenrecht, das nicht verhandelbar ist. Damit ein Zusammenleben aller gut gelingen kann, ist der Schutz vor Diskriminierung wichtig. Deshalb wird sich der DBR für klare gesetzliche Regelungen einsetzen, die auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten.
Darüber hinaus steht mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes ein weiterer Arbeitsschwerpunkt für den DBR fest. Der öffentliche Nahverkehr ist verpflichtet, die vollständige Barrierefreiheit bis 2022 umzusetzen. „Auch neue Nahverkehrsformen, die auf Abruf, beispielsweise über Apps, angefordert werden können, müssen barrierefrei sein“, so die VdK-Präsidentin. Mobilität sei gerade für Menschen mit Behinderung enorm wichtig, um am Leben teilhaben zu können. Nur 49 Prozent der Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter gehen einer Beschäftigung nach. Arbeitslosigkeit betrifft Menschen mit einer Schwerbehinderung deutlich häufiger als den Durchschnitt – trotz guter Konjunktur.
Der VdK kämpft dafür, dass mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen werden, und unterstützt die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben. Zudem ist längst überfällig, dass der Steuerpauschbetrag für Schwerbehinderte erhöht wird. Auch hier wird der DBR Druck machen.
ikl
Schlagworte Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung | Deutscher Behindertenrat
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