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Sind Deutschlands Krankenhäuser auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz eingestellt? Mit dieser Frage setzte sich der sozialpolitische Ausschuss (SoPoA) des VdK Bayern auseinander. Gastreferent und Experte für dieses Thema war Dr. Winfried Teschauer, Vorstandsmitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.
Auf Einladung von VdK-Landesgeschäftsführer Michael Pausder trafen sich die Mitglieder des sozialpolitischen Ausschusses in der VdK-Kreisgeschäftsstelle in Ingolstadt. SoPoA-Vorsitzender Rudi Göbel begrüßte die Teilnehmer, darunter VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher sowie der stellvertretende VdK-Landesgeschäftsführer Herbert Lochbrunner. Ingolstadts VdK-Kreisvorsitzender Hans Joachim Werner richtete ein Grußwort an die Runde.
Anschließend warf Gastredner Dr. Winfried Teschauer einen kritischen Blick auf die Versorgung von Demenzkranken in deutschen Akutkrankenhäusern. Obwohl es längst Vorzeige-Beispiele – vor allem aus den USA sowie aus den Niederlanden und Großbritannien – gebe, weise die bedarfsorientierte Versorgung von demenzkranken Menschen hierzulande große Lücken auf. Er forderte unter anderem, dass das gesamte Klinikpersonal, also Pflegende, Ärzte, Sozialdienst sowie Physio- und Ergo-Therapeuten, im Umgang mit Demenzkranken geschult wird.
In Deutschland sind aktuell 1,7 Millionen Menschen von einer Demenz betroffen. Doch die Situation werde sich verschärfen, warnte der Neurobiologe. Experten nehmen an, dass sich im Zuge der demografischen Entwicklung die Anzahl innerhalb der nächsten 20 bis 30 Jahre verdoppeln wird. Ein Handeln sei also dringend geboten, schloss Teschauer.
Yvonne Knobloch, Leiterin des Ressorts „Leben im Alter“ beim VdK Bayern, informierte über die relativ neue „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V“. In einem oder mehreren Gesprächen sollen zum Beispiel Pflegeheimbewohner medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses für sich festlegen. Auch mögliche Notfallsituationen sollen durchgesprochen und geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung vorgestellt werden.
Angehörige und Hausärzte sollten in den Prozess einbezogen sein und die Ergebnisse mittragen. Es handelt sich insgesamt um einen zeitaufwendigen Beratungsprozess, mit dem bezweckt wird, dass sich die Betroffenen mit wichtigen Fragen intensiver auseinandersetzen, als sie das vielleicht im Rahmen einer Patientenverfügung tun würden. Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können die Gesundheitliche Versorgungsplanung anbieten. Wie das Angebot in der Praxis umgesetzt und angenommen wird, bleibt spannend, schätzt die Expertin.
Der VdK befürwortet die Gesundheitliche Versorgungsplanung, fordert jedoch, dass sie auf den ambulanten Bereich ausgeweitet wird, so Ulrike Mascher.
Elisabeth Antritter
Schlagworte Sozialpolitische Ausschuss | Demenz | Gesundheitliche Versorgungsplanung
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