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Wer seine sozialrechtlichen Ansprüche durchsetzen will, braucht oft einen langen Atem. Für ein VdK-Mitglied aus Bayern hat sich das gelohnt. Mit Unterstützung des VdK bekam Mira Kors* (54) nicht nur eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, sondern diese wurde sogar rückwirkend gewährt. Das hatte eine hohe Nachzahlung von über 20.000 Euro zur Folge.
Das VdK-Mitglied konnte aufgrund einer Krebserkrankung und weiterer Erkrankungen nicht mehr arbeiten und hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 60. Der eigene Versuch, eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zu bekommen, blieb erfolglos. Daraufhin schaltete sich VdK-Kreisgeschäftsführerin Michaela Metz vom VdK in Bad Kissingen ein.
Sie stellte 2016 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für Mira Kors einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Notwendig sind drei Jahre lückenlose Beiträge in der Sozialversicherung innerhalb von fünf Jahren. Das VdK-Mitglied kam nur auf 26 Monate. Um diese Lücken zu schließen, lief zeitgleich bei der Rentenversicherung ein Antrag auf Anerkennung von Anrechnungszeiten beziehungsweise Anwartschaftserhaltungszeiten. Über diesen Rentenantrag habe die Rentenversicherung nie entschieden, sagt Michaela Metz rückblickend.
Es wurde noch komplizierter. Zwischenzeitlich stellte die Rentenversicherung das EM-Verfahren wegen fehlender Mitwirkung von Mira Kors ganz ein. Das VdK-Mitglied rief daraufhin Michaela Metz an und teilte mit, dass ihr Arzt den Termin beim Gutachter abgesagt hatte, da sie diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht hätte wahrnehmen können. Das hatte zur Folge, dass die Rentenversicherung das alte EM-Verfahren wieder aufnahm. Die Akte des VdK-Mitglieds wurde dick und dicker, auch wegen mehrerer Widersprüche, die zwischenzeitlich erfolgt waren.
Zuletzt war der Schriftverkehr zwischen den Aktendeckeln beinahe 20 Zentimeter hoch. „Das Verfahren hat sich über Jahre wie Kaugummi gezogen“, sagt Kreisgeschäftsführerin Michaela Metz. Der Fall sei bei der DRV in Berlin hin- und hergeschoben worden. Erst ein Brief an die Geschäftsleitung der Deutschen Rentenversicherung Bund machte dem bürokratischen Verschiebebahnhof ein Ende. Schließlich erkannte die DRV einige Lücken im Versicherungsverlauf als Anrechnungszeiten sowie einen Leistungsfall im Jahr 2015 an.
Leistungsfall bedeutet, dass Mira Kors zu diesem Zeitpunkt bereits voll erwerbsgemindert war. Daher waren die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, und die Rente wurde ab dem Zeitpunkt der Antragstellung im Jahr 2016 gezahlt. Für Mira Kors war das eine sehr große Erleichterung. Besonders freute sie sich, dass es Michaela Metz gelungen war, die Erwerbsminderungsrente rückwirkend durchzusetzen.
*Name von der Redaktion geändert
Sabine Kohls
Schlagworte Erwerbsminderungsrente | So hilft der VdK
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