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Arbeit ist ein zentraler Faktor für gelingende Teilhabe. Wer in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt ist, soll die Chance bekommen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzusteigen. Dabei helfen soll das Budget für Arbeit. Doch bisher wird diese Unterstützung in Bayern kaum in Anspruch genommen.
Die „richtige“ Arbeitswelt und die Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind bisher ziemlich getrennte Welten. Viele sprechen vom „ersten Arbeitsmarkt“, auf dem sozialversicherungspflichtig und mit vollem Leistungsanspruch gearbeitet wird, und vom „zweiten Arbeitsmarkt“, der Menschen mit Behinderung beschützte Arbeitsplätze bietet. Behindertenorganisationen haben immer wieder kritisiert, dass es für Werkstattbeschäftigte keine beruflichen Perspektiven gibt.
Das Budget für Arbeit soll seit Herbst 2018 Anreize schaffen, Werkstattbeschäftigte in die Betriebe zu integrieren. Voraussetzung ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags mit tarifvertraglicher oder ortsüblicher Bezahlung. Konkret erhält der Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss und der Arbeitnehmer begleitende Hilfen, beispielsweise durch Assistenzen am Arbeitsplatz. Anträge für das Budget für Arbeit werden bei den Inklusionsämtern der sieben bayerischen Bezirke gestellt. Aber: Anträge werden bisher kaum gestellt. Obwohl in Bayern sogar 48 statt der im Bundesgesetz als Richtgröße genannten 40 Prozent der durchschnittlichen Lohnkosten bezahlt werden.
Im Bundesgesetz liegt die Obergrenze bei rund 1200 Euro, in Bayern bei 1495 Euro. Diesen Lohnkostenzuschuss erhält ein Arbeitgeber unter Umständen sogar für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses. Nach Angaben des Sozialministeriums bewegen sich die Antragszahlen dennoch „im unteren zweistelligen Bereich“, bei der Bewilligung ist sogar nur vom „einstelligen Bereich“ die Rede. Nicht einmal zehn Menschen in Bayern bekommen also derzeit Leistungen aus dem Budget für Arbeit. Den Grund sieht man im Ministerium in dem begrenzten Personenkreis, der nur werkstattberechtige und werkstattfähige Menschen mit Behinderung umfasst. Das Budget für Arbeit sei zudem nur ein Baustein im vielfältigen Angebot an Unterstützungsmaßnahmen für diese Betroffenen.
Kritiker führen jedoch an, dass die fehlende Versicherungspflicht für die Arbeitslosenversicherung und vor allem die wegen der geringen Löhne nur niedrigen Rentenanwartschaften zu wenig Anreize böten, um den Schritt aus dem beschützten Umfeld der Werkstatt herauszuwagen. Eher hinter vorgehaltener Hand ist zu hören, dass Werkstätten zudem wenig Interesse daran hätten, ihre Leistungsträger in feste Arbeitsverhältnisse ziehen zu lassen, weshalb möglichen Kandidaten diese Chance kaum aufgezeigt wird.
Der Beauftragte der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Holger Kiesel, kennt diese Kritik und nannte auf einer VdK-Fachtagung „zu viel Bürokratie“ und „zu komplizierte Anträge“ als Gründe dafür, dass das Budget für Arbeit noch kein Erfolgsmodell ist. Schade. Zumal diejenigen, die sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausprobieren, kein zu hohes Risiko eingehen. Der Anspruch auf Aufnahme oder Rückkehr in eine Werkstatt bleibt nämlich bestehen.
Dr. Bettina Schubarth
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