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Trotz Grundgesetz, Bundesteilhabegesetz und UN-Behindertenrechtskonvention erleben Menschen mit Behinderung immer noch Ausgrenzungen. Davon berichten die Mitarbeiterinnen des VdK-Beratungstelefons „Leben mit Behinderung“.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dies steht so im Grundgesetz. Doch immer wieder verletzen Menschen dieses Grundrecht. VdK-Referentin Julia Shemetova hatte einmal den Vater eines schwerbehinderten Kindes am Apparat. Seine Familie wollte zum Geburtstag des Sohnes gerne schön frühstücken gehen. Sie hatten einen Tisch in einem Café reserviert. Ihr Platz sollte im oberen Stockwerk sein. Seinen Sohn hätte der Vater die Treppe hochgetragen. Doch die Bedienung ließ sie nicht an den Tisch. Stattdessen wurden ihnen Plätze in einem zugigen Gang zugewiesen. Als Grund gab die Bedienung an, dass der Rollstuhl ansonsten störe. Enttäuscht ist die Familie wieder gegangen.
Shemetova riet ihnen, sich bei der Anti-Diskriminierungsstelle zu beschweren. Ihre Kolleginnen Ulrike Stemmer und Ramona Böhner haben ähnliche Geschichten gehört. Oft geht es dabei um den öffentlichen Nahverkehr. So berichten Rollstuhlfahrer, dass sie vergeblich den Busfahrer gebeten haben, ihnen beim Überwinden der Rampe in den Bus zu helfen.
Zwei blinde Frauen erzählten, dass sie gerne an einem Spieletreff teilgenommen hätten. Doch die anderen Teilnehmer ließen sich nicht zu einem Gesellschaftsspiel überreden, bei dem auch die beiden hätten mitmachen können. Von gleichberechtigter Teilhabe kann man in solchen Fällen nicht sprechen. Oft fehle das Verständnis füreinander, sagt Ulrike Stemmer. Sie rät, in Konfliktfällen sachlich und ruhig zu bleiben, bei Uneinsichtigkeit der Mitarbeiter die Vorgesetzen zu verlangen und auf die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze zu verweisen.
Info
Das kostenlose VdK-Beratungstelefon „Leben mit Behinderung“ ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 15 bis 18 Uhr unter der Nummer (0 89) 21 17-1 13 zu erreichen. E-Mail: lebenmitbehinderung@vdk.de .
Sebastian Heise
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