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Freiwillige Rentenbeiträge erhöhen die Rente. Nachzahlungen bieten sich vor allem in Zusammenhang mit Kindererziehungszeiten und der Rente ab 63 an. Stichtag für das abgelaufene Jahr ist jeweils der 1. April des Folgejahrs. Wer also für 2019 Rentenpunkte erwerben will, muss bis 1. April 2020 freiwillig Rentenbeiträge einbezahlen.
Extrazahlungen können sich lohnen, denn die Beiträge werden als Rentenpunkte gutgeschrieben und ab dem Renteneintrittsalter lebenslang ausbezahlt. Die Höhe der Einzahlungen ist frei wählbar und liegt für 2019 monatlich zwischen 83,70 und 1246,20 Euro.
Besonders Eltern, die für die Kindererziehung ihre Berufstätigkeit unterbrochen oder beendet haben, profitieren von freiwilligen Beitragszahlungen. Haben sie nur wenige Jahre gearbeitet, erwerben sie dadurch unter Umständen überhaupt erst einen Rentenanspruch. Denn um später eine Rente zu bekommen, muss man mindestens fünf Jahre gearbeitet haben.
Wer nach dem 25. Lebensjahr noch eine Ausbildung gemacht oder studiert hat, kann unter Umständen ebenfalls seine Rentenansprüche verbessern. Wichtig ist, dass während dieser Zeit nicht in die Rentenkasse einbezahlt wurde und dass die Nachzahlungen noch vor dem 45. Lebensjahr geleistet werden.
Ältere Arbeitnehmer, die von der Rente ab 63 profitieren möchten, sollten prüfen lassen, ob beziehungsweise wann durch eine freiwillige Beitragszahlung die Wartezeit erfüllt sein könnte. Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillige Beiträge. Allerdings sind eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Deswegen sollten sich Betroffene unbedingt zuvor beraten lassen.
Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern gerne in allen Fragen rund um die Rente. Fragen Sie einfach in Ihrer nächstgelegenen Geschäftsstelle nach!
ali
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