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Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember fordert der Sozialverband VdK mehr Inklusion im Arbeitsleben.
Einfach nur arbeiten wie andere auch: Tatsächlich wird dieser vermeintlich einfache Wunsch noch viel zu selten Realität. Nur 49 Prozent der Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter gehen einer Beschäftigung nach. Zudem überwiegen Teilzeit- oder Minijob-Arbeitsverhältnisse. Arbeitslosigkeit betrifft Menschen mit einer Schwerbehinderung deutlich häufiger als den Durchschnitt – trotz guter Konjunktur. So lag die Arbeitslosenquote 2016 in dieser Gruppe bei 12,4 Prozent, für die Gesamtbevölkerung bei 7,8 Prozent. Dieser Abstand ist seit Jahren unverändert.
Darüber hinaus verbleiben Menschen mit Schwerbehinderung deutlich länger in Arbeitslosigkeit. Sie erhalten auch kaum Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. „Es fehlt am Bewusstsein und an konkreten Fördermöglichkeiten bei der Arbeitsvermittlung“, stellt VdK-Präsidentin Verena Bentele fest. Das bestätigt auch ein interner Bericht der Bundesagentur für Arbeit. Der Sozialverband VdK fordert deshalb eine Aufstockung von spezialisierten Reha-Fachkräften in den Jobcentern. Viele Behinderungen entstehen im Laufe des Arbeitslebens aufgrund von gesundheitlichen Belastungen.
„Arbeitslos, behindert und über 50 Jahre alt: Das sind die schlechtesten Faktoren, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“, sagt Bentele. Sie fordert eine Verpflichtung zu Prävention und Barrierefreiheit. „Nicht nur die Menschen müssen sich der Arbeitswelt anpassen, sondern auch umgekehrt, damit die beste Leistung abgerufen werden kann“, ist sie überzeugt. Es sei unverständlich, dass so viele Unternehmen auf Fachkräftepotenzial verzichten. Bei 41.000 beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern in Deutschland arbeitet kein einziger Mensch mit Behinderung.
Die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen ist nur dann Vorschrift, wenn bereits ein schwerbehinderter Mensch beschäftigt ist. Am 1. Januar 2019 tritt das Teilhabechancengesetz in Kraft. Mit ihm sollen Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt gefördert werden. Das Jobcenter zahlt Lohnkostenzuschüsse. Für Menschen, die länger als sechs Jahre arbeitslos sind, sogar zunächst zu 100 Prozent. Von diesem Gesetz können vor allem ältere, geringqualifizierte und kranke Menschen profitieren.
Dies begrüßt der Sozialverband VdK ausdrücklich. Das Budget reicht jedoch maximal für 150.000 Förderungen, es gibt aber etwa 800.000 Langzeitarbeitslose. „Gerade Menschen mit Behinderung könnten hier wieder durchs Raster fallen“, warnt Bentele. Der VdK fordert, für Menschen mit besonderem Förderbedarf ein eigenes Kontingent zu schaffen. Auf Druck des VdK wurde zumindest eine Verbesserung ins Gesetz aufgenommen: Mit einer Schwerbehinderung genügen schon fünf statt sechs Jahre Arbeitslosigkeit, damit der Arbeitgeber den vollen Förderbetrag erhält.
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Menschen mit Behinderung | Inklusion | Teilhabe
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