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Der sozialpolitische Ausschuss (SoPoA) des VdK Bayern hat sich mit dem Bundesteilhabegesetz, den bayerischen Teilhabegesetzen und der flächendeckenden Errichtung von Pflegestützpunkten befasst. Referent war Josef Mederer, oberbayerischer Bezirkstagspräsident und Präsident des bayerischen Bezirketags.
SoPoA-Vorsitzender Rudi Göbel begrüßte die Teilnehmer der Sitzung, darunter erstmals VdK-Präsidentin Verena Bentele. Er erinnerte an seine Stellvertreterin Elisabeth Schäfer, die im Juni nach kurzer, schwerer Krankheit gestorben war. Nachfolger ist Franz Wolf, ehemaliger Vorsitzender des VdK-Kreisverbands Lohr am Main und Mitglied im Kreisvorstand.
Bentele informierte über die aktuelle sozialpolitische Lage. Im Hinblick auf die kürzlich beschlossene Erhöhung des Beitragssatzes für die Pflegeversicherung forderte sie einen Steuerzuschuss des Bundes, damit Pflege bezahlbar bleibt. Als positiv wertete sie beim Bundesteilhabegesetz die Stärkung des Schwerbehindertenrechts und die verbesserten Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen mit Behinderung. Dennoch sei eine weitere Erhöhung der Einkommens- und Vermögensfreigrenze notwendig, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Kritisch sah sie die geplanten Regelungen zum leistungsberechtigten Personenkreis und damit für den Zugang zu Teilhabeleistungen. Da dürfe keine Einschränkung gegenüber den heute Leistungsberechtigten erfolgen. Mit dem neuen Budget für Arbeit soll es Menschen mit Behinderung erleichtert werden, von einer Werkstätte in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln.
Mederer bedauerte, dass es derzeit noch kaum genutzt werde – obwohl der Freistaat Arbeitnehmer mehr entlastet als vom Bund gefordert, wenn sie einen Beschäftigten mit Behinderung anstellen. Allerdings nütze das Geld wenig, wenn es wohnortnah keine passenden Arbeitsplätze gebe. Abhilfe könnten eine Jobbörse schaffen sowie die enge Zusammenarbeit mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Seit März dieses Jahres sind die sieben bayerischen Bezirke organisatorisch neben der stationären auch für die ambulante Pflege zuständig. Gleichzeitig soll die Pflegeberatung verbessert werden. Der Hauptausschuss des bayerischen Bezirketags hat sich für ein flächendeckendes Netz von erweiterten Pflegestützpunkten in ganz Bayern ausgesprochen. Dort sollen umfassend und unter einem Dach neben Fragen zur Pflege jetzt neu auch solche zum Wohnen, zur Teilhabe und zum behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf geklärt werden.
Laut Mederer wäre ein Stützpunkt pro Landkreis wünschenswert. Die kommunalen Träger sollen das Initiativrecht nutzen, das ihnen der Bund für fünf Jahre eingeräumt hat. In dieser Zeit haben sie die Möglichkeit, Pflegestützpunkte ins Leben zu rufen, wenn sie sich finanziell daran beteiligen. Pflegekassen und Krankenkassen sollen durch den Abschluss entsprechender Rahmenverträge zur Mitwirkung verpflichtet werden. „Erforderlich ist aus Sicht der Bezirke aber auch, dass sich der Freistaat an den Kosten dieses flächendeckenden Netzes beteiligt“, fügte er hinzu.
Die Entscheidung für die Errichtung von Pflegestützpunkten liegt bei den Bezirken. „Ich kenne allerdings keinen einzigen Bezirkstagspräsidenten, der sagt, diese Einrichtungen brauchen wir nicht“, so Mederer. Der Bezirk Oberbayern wird bereits im nächsten Jahr mit dem Aufbau starten, zum Beispiel in Dachau. Der Aufbau des Beratungsnetzes werde einige Zeit brauchen. Mindestens fünf neue Stützpunkte bis Ende 2019 hält er dennoch für realistisch.
Annette Liebmann
Schlagworte Sozialpolitischer Ausschuss | Pflegestützpunkte
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