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Bisher haben Berufstätige in Bayern keinen gesetzlichen Anspruch, um sich für eine Weiterbildung – beispielsweise für ein Ehrenamt – von der Arbeit freistellen zu lassen. Das Bündnis „Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern“, dem auch der Sozialverband VdK Bayern angehört, will das ändern.
Im Freistaat engagieren sich knapp 5,2 Millionen Menschen im Ehrenamt – das ist fast jeder zweite Bürger. Bisher mussten sie ihre Freizeit opfern, um an Schulungen und Fortbildungen teilnehmen zu können. Auch im Berufsleben ist es notwendig, sich wegen des rasanten technologischen Fortschritts immer wieder weiterzubilden.
Während in fast allen anderen Bundesländern eine bezahlte Bildungsfreistellung rechtlich verankert ist, hinkt Bayern hinterher. 21 Organisationen und Verbände haben sich nun zusammengeschlossen, um für ein Bildungszeitgesetz zu kämpfen. Die Initiatoren sind der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Katholische Deutsche Frauen bund Bayern (KDFB). Zu den Bündnispartnern gehören neben dem Sozialverband VdK unter anderem die Arbeiterwohlfahrt (AWO), das Bildungswerk der Gewerkschaft Ver.di sowie der Bayerische Trachtenverband.
Das Bündnis fordert zehn Tage Bildungszeit in zwei Jahren für alle Beschäftigten – unabhängig davon, wo sie arbeiten und zu welchen Bedingungen sie angestellt sind. Sie sollen so die Möglichkeit bekommen, sich für eine berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildung freistellen zu lassen. „Für Bildung braucht man Zeit jenseits der Arbeit – die haben aber viele Beschäftigte nicht“, sagt DGB-Vorsitzender Matthias Jena.
Emilia Müller, Vorsitzende des KDFB-Landesverbands Bayern, erwartet sich durch ein Bildungszeitgesetz eine Verbesserung vor allem für Frauen: „Sie haben oft knappere Zeitfenster, weil sie Familienarbeit leisten.“ Andreas Oberprieler, Geschäftsführer des Bayerischen Trachtenverbands, hätte eine Freistellung im Mai 2018 begrüßt, als die neue Datenschutzverordnung eingeführt wurde: „Unsere Funktionsträger hätten so die Möglichkeit gehabt, Informations- und Schulungsangebote zu nutzen.“
„Der VdK Bayern bietet seinen Ehrenamtlichen ein vielfältiges Schulungs- und Weiterbildungsprogramm“, erklärt VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher. „Soweit unsere Ehrenamtlichen noch erwerbstätig sind, ist eine Teilnahme an Wochentagen kaum möglich. Freistellung entsprechend eines Bildungszeitgesetzes wäre eine praktische Unterstützung von ehrenamtlicher Arbeit.“
Annette Liebmann
Schlagworte Bildung | Bildungsfreistellungsgesetz
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