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Beschäftigte mit Behinderung haben das Recht auf eine eigene Interessensvertretung. Vom 1. Oktober bis 30. November werden deutschlandweit in allen Unternehmen mit mindestens fünf schwerbehinderten Arbeitnehmern Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Die VdK-Zeitung sprach mit Manuela Lehna, stellvertretende VdK-Kreisvorsitzende und Schwerbehindertenvertreterin am Klinikum Ingolstadt.
Warum sind die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung so wichtig?
Weil eine gut funktionierende Schwerbehindertenvertretung in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Arbeitgeber sehr viel für die Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen erreichen kann. So kann eine „Win-win-Situation“ für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen werden.
Welche Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung?
Ein Schwerbehindertenvertreter betreut die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung in einem Unternehmen. Er unterstützt sie beispielsweise bei Antragsverfahren, bei einer beruflichen Wiedereingliederung, bei einer Änderung der Arbeitszeit sowie bei arbeitsbedingten Schwierigkeiten. Stellt ein Unternehmen einen neuen Beschäftigten mit Behinderung ein, berät er den Arbeitgeber über gesetzliche Möglichkeiten. Er sorgt für die Ausstattung von Arbeitsplätzen, die auf die jeweilige Behinderung zugeschnitten ist, und beantragt die dafür bereitstehenden Fördergelder. Viele Arbeitgeber scheuen sich davor, Menschen mit Behinderung einzustellen.
Woran liegt das?
Mit einer Schwerbehinderung werden schwerste Beeinträchtigungen assoziiert. Arbeitgeber befürchten, dass schwerbehinderte Menschen weniger leistungsfähig sind, oder dass die Lohnausfallkosten höher sind. Die Wirklichkeit sieht anders aus: So bunt wie unsere Gesellschaft ist auch die Palette der Erkrankungen, die zu Einschränkungen führen können. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass ein kleinerer Handwerksbetrieb durchaus Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen könnte. Ein Elektriker mit Diabetes ist genauso leistungsfähig wie ein gesunder Mensch. Er benötigt lediglich regelmäßige Pausen für die Ernährung und zur Zuckerkontrolle. Für größere Betriebe sollte die soziale Verantwortung, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, ohnehin selbstverständlich sein.
Was muss geschehen, um die Vorbehalte gegen Menschen mit Behinderung zu beseitigen?
Unsere Gesellschaft muss aufhören, Menschen mit Behinderung als weniger leistungsfähig einzustufen. Sie sollte nicht die Menschen an Konzepte, sondern die Konzepte an die besonderen Fähigkeiten der Menschen anpassen. Im Erwerbsleben wird es immer Menschen geben, die sich nicht in den ersten Arbeitsmarkt eingliedern können. Doch Arbeitnehmer, die bereits bei ihrer Bewerbung informieren, in welchen Bereichen sie Hilfe benötigen, könnten unter Umständen viele Vorbehalte gegen ihre Einstellung abbauen. Auch Schulungen für Vorgesetzte und Kollegen im Umgang mit Menschen, deren Gesundheit einfach anders ist, würden zu mehr gegenseitigem Verständnis führen.
Welche persönlichen Erfahrungen haben Sie als Schwerbehindertenvertreterin beim Klinikum Ingolstadt gemacht?
Ich freue mich, dass mein Arbeitgeber seinen sozialen Auftrag hinsichtlich der Beschäftigungsquote über den gesetzlichen Auftrag hinaus wahrnimmt. Generell ist es wichtig, trotz manchmal unterschiedlicher Blickwinkel mit dem Arbeitgeber Lösungen zu finden, um für die Mitarbeiter mit Behinderung Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl präventiv wirksam als auch hilfreich sind. Manche Dinge benötigen etwas Zeit, aber wir befinden uns auf einem guten Weg.
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Interview: Annette Liebmann
Schlagworte Schwerbehindertenvertretung | Inklusion | Menschen mit Behinderung
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