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Wenn in Bayern am 14. Oktober ein neuer Landtag gewählt wird, dürfen mehr als 15.000 Bürger kein Kreuzchen machen. Von der Wahl ausgeschlossen sind Menschen, die eine „rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten“ benötigen, sowie Straftäter, die dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung leben.
Der Sozialverband VdK kritisiert den Wahlrechtsausschluss bereits seit Langem. VdK-Präsidentin Verena Bentele wünscht sich eine umfassende Reform des Wahlrechts: „Ich fordere dringend die Streichung aller Wahlrechtsausschlüsse bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die unter Betreuung stehen, benötigen für alltägliche Abläufe Unterstützung. Sie sind dennoch sehr wohl in der Lage, Personen und Parteien zu wählen, die ihre Interessen wirksam vertreten. In einer Demokratie muss es darum gehen, dass jeder durch barrierefreie Wahlen und zugängliche Informationen an der Wahl teilnehmen kann. Menschen davon auszuschließen, verstößt gegen menschenrechtliche Grundsätze.“
Während Betroffene in einzelnen Bundesländern zumindest bei den Landtagswahlen wählen dürfen, ist dies in Bayern nicht möglich. Im Freistaat sind ohnehin besonders viele Menschen mit Behinderung von den Wahlen ausgeschlossen, da hier wesentlich häufiger eine Betreuung angeordnet wird als anderswo. Grundsätzlich gilt: Jeder Bürger hat das Recht, zur Wahl zu gehen. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit 2009 gilt, fordert die Inklusion in das politische Gemeinwesen.
2013 hatte die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, das Wahlrecht zu reformieren. Bisher ist nichts passiert. Nun hat Bundesinnenminister Horst Seehofer angekündigt, sich des Themas anzunehmen. Bis Herbst soll sein Ministerium konkrete Vorschläge erarbeiten, die dann direkt in einen Gesetzentwurf von CDU, CSU und SPD einfließen können. Für die Betroffenen in Bayern kommt dieser Vorstoß leider zu spät.
Auch für Menschen mit Behinderung, die nicht unter Betreuung stehen, ist der Gang zur Urne oft mit Hindernissen verbunden. Viele Wahllokale sind nicht barrierefrei erreichbar. So beispielsweise das Sportheim im oberfränkischen Pottenstein. 19 Stufen müssen überwunden werden, um den Wahlzettel ausfüllen zu können. Im Ort gibt es über 700 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung.
Der VdK-Ortsverband in Waidach, einem Stadtteil von Pottenstein, hat sich deshalb erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Stadt auf ein anderes Wahllokal ausweicht. Dieses beispielhafte Engagement zeigt, wie sich der VdK auch in vielen weiteren Kommunen für barrierefreie Wahllokale stark macht. Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollten sich im Vorfeld bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erkundigen, ob ihr Wahllokal barrierefrei erreichbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Kommune ein anderes Wahllokal anbieten. Natürlich ist es auch möglich, Briefwahl zu beantragen.
Die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Irmgard Badura, hat zusammen mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zur Landtagswahl eine Broschüre in Leichter Sprache herausgegeben. Sie ist erhältlich unter Telefon (0 89) 12 22 20,
E-Mail: behindertenbeauftragte@stmas.bayern.de ,
www.bestellen.bayern.de oder
www.behindertenbeauftragte.bayern.de
Annette Liebmann
Schlagworte Wahlen | Wahlrecht | Wahlrechtsausschluss | Menschen mit Behinderung
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Ausgabe Mai 2022
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