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Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern können das neue Landespflegegeld beantragen. Mit dem Betrag in Höhe von 1000 Euro pro Jahr will die bayerische Staatsregierung Pflegebedürftige unterstützen. Mitte Juli hat das neue Landesamt für Pflege seine Arbeit aufgenommen. Die Behörde in Amberg ist zuständig für die Umsetzung des Pflegepakets der bayerischen Staatsregierung, zu dem auch die Auszahlung des Landespflegegelds gehört.
Bis Mitte August haben laut Gesundheitsministerium etwa 180.000, also die Hälfte der Anspruchsberechtigten, Anträge gestellt. Die Antragsfrist für das Jahr 2018 läuft bis zum 31. Dezember. Die 1000 Euro müssen nicht versteuert werden. Der VdK Bayern war mit seiner Forderung erfolgreich, dass der Betrag nicht an Sozialleistungen geknüpft ist. Bislang ist nach Aussage des Ministeriums davon auszugehen, dass das Landespflegegeld nicht auf die Hilfe zur Pflege angerechnet wird. Somit würden auch Pflegebedürftige mit geringem Einkommen profitieren.
Antragsformulare gibt es in den Finanzämtern, Landratsämtern, im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) sowie unter:
www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp.
Weitere Infos unter www.landespflegegeld.bayern.de,
E-Mail: fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de ,
Telefon (089) 12 22 213.
Der Sozialverband VdK Bayern hilft seinen Mitgliedern gerne bei der Antragstellung. Wenden Sie sich einfach an Ihre VdK-Geschäftsstelle.
Annette Liebmann
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Ausgabe Mai 2022
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