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Seit dem 1. Juni bietet der VdK Bayern seinen Mitgliedern einen interessanten Vorteil: Wer beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) die Einrichtung eines Hausnotrufs in Auftrag gibt, erhält einen VdK-Rabatt in Höhe von sieben Prozent. Ende Mai haben die Landesgeschäftsführer von VdK und BRK, Michael Pausder und Leonhard Stärk, eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
Mit einem Hausnotruf lässt sich im Notfall einfach per Knopfdruck die Hausnotrufzen trale des BRK alarmieren, die je nach Situation entweder Bezugspersonen, den BRK-Hintergrunddienst oder den Rettungsdienst informiert. Das kleine Gerät kann als Armband oder wie eine Halskette getragen werden und ist somit gut und schnell erreichbar. Sinnvoll ist ein Hausnotruf vor allem für Menschen, die alleine leben und trotz gesundheitlicher Einschränkungen ihre Selbstständigkeit erhalten wollen, sowie für chronisch Kranke, Frauen mit einer Risikoschwangerschaft und Personen mit erhöhtem Schlaganfallrisiko.
VdK-Mitglieder, die bei Vertragsabschluss für ein Hausnotrufsystem und dazugehöriger Zusatzleistungen beim zuständigen BRK-Kreisverband ihren VdK-Ausweis vorlegen, erhalten einen Rabatt von sieben Prozent. Die Grundgebühr beträgt derzeit 23 Euro. Beim BRK-„Komfortpaket“ wird eine einmalige Organisationspauschale berechnet, dafür wird im nächstgelegenen BRK-Kreisverband ein Ersatzschlüssel für die Haustür hinterlegt.
Zusätzlich bieten viele Kreisverbände einen Hintergrunddienst. Dieser schickt einen BRK-Mitarbeiter zum Hausnotruf-Kunden, auch dann, wenn kein Rettungswageneinsatz nötig ist. „Wir möchten es unseren Mitgliedern ermöglichen, so lange wie möglich zu Hause wohnen zu können, und der BRK-Hausnotruf ist dafür eine wesentliche Erleichterung“, sagt VdK-Landesgeschäftsführer Michael Pausder.
Auch BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk begrüßt die Kooperation mit dem VdK: „Wir sind froh, dass durch den BRK-Hausnotruf vielen Menschen geholfen werden kann.“ Wer sich für das bayernweit gültige Angebot interessiert, wendet sich an die nächstgelegene BRK-Kreisgeschäftsstelle. Auskünfte über den zuständigen BRK-Kreisverband erteilen die VdK-Geschäftsstellen.
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Mirko Besch
Schlagworte Hausnotruf | Kooperation
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