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Ab sofort ist es möglich, das neue Landespflegegeld zu beantragen. Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Mit dem Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro pro Jahr will die bayerische Staatsregierung Pflegebedürftige unterstützen. Der Betrag muss nicht versteuert werden. Um das Pflegegeld zu bekommen, muss es der Pflegebedürftige oder ein gesetzlicher Vertreter beantragen. Die Antragsfrist für das Jahr 2018 geht bis zum 31. Dezember dieses Jahres.
Das Antragsformular ist in den Finanzämtern, Landratsämtern sowie im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erhältlich und kann im Internet auf der Webseite www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp heruntergeladen werden. Als Nachweis müssen dem Antrag eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und eine Kopie des Pflegebescheids beigefügt werden. Stellt ein Bevollmächtigter den Antrag, ist zusätzlich eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises notwendig. Der fertig ausgefüllte Antrag mit den Anlagen wird an die Landespflegegeldstelle geschickt: Landespflegegeldstelle, 81050 München.
Voraussichtlich ab Mitte Juli besteht die Möglichkeit, den Antrag mithilfe des neuen Personalausweises auch online zu stellen. Die Bearbeitung wird eine Zeitlang dauern. Ab Ende August sollen die Bewilligungsbescheide versendet werden, die Auszahlung beginnt im September. Das Landespflegegeld muss nur einmal beantragt werden. Der Betrag wird dann für die Folgejahre automatisch ausgezahlt. Tritt eine Änderung ein, beispielsweise wenn der Antragsteller stirbt, muss die Landespflegegeldstelle zeitnah informiert werden.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de, per E-Mail an fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de oder telefonisch unter (089) 12 22 213 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8 bis 16 Uhr).
ali
Schlagworte Landespflegegeld
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