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In Bayern sollen die Bedingungen für die häusliche und stationäre Pflege verbessert werden. Unter anderem ist geplant, ein Landespflegegeld einzuführen und ein Landesamt für Pflege einzurichten. VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher begrüßt die Verbesserungen, stellt jedoch das neue Landesamt in Frage.
In Bayern gibt es rund 360.000 Pflegebedürftige. Sie sollen künftig Landespflegegeld in Höhe von jährlich 1000 Euro beantragen können. Das Geld sei nicht zweckgebunden und könne beispielsweise für eine besondere Ausstattung oder als Anerkennung für einen pflegenden Angehörigen verwendet werden, erklärte Gesundheitsministerin Melanie Huml.
Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern. Für die Antragsteller sei kein großer bürokratischer Aufwand notwendig, verspricht Huml. Voraussichtlich ab September – einen Monat vor der Landtagswahl – will der Freistaat das Landespflegegeld erstmals ausbezahlen.
Dringend benötigt werden Kurzzeitpflegeplätze, um den Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen. Derzeit gibt es in ganz Bayern nach Recherchen des VdK lediglich rund 180 verfügbare Plätze. Diese sind oftmals schon auf Monate ausgebucht. Hier will die Staatsregierung Abhilfe schaffen: 500 Kurzzeitpflegeplätze sollen neu entstehen. „Wir wollen es den Einrichtungen finanziell ermöglichen, das Personal dafür einzustellen, auch wenn es Zeiten gibt, in denen es nicht gebraucht wird“, so Huml.
Darüber hinaus sollen 1000 innovative Langzeitpflegeplätze eingerichtet werden, die flexibler auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zugeschnitten sind. Ziel sei es, so Huml, Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu schaffen, beispielsweise durch die Öffnung des Mittagstischs im Pflegeheim für Angehörige.
Außerdem kündigte Ministerpräsident Dr. Markus Söder an, die Zahl der Plätze in der Hospiz- und Palliativversorgung zu verdoppeln. Um die Kompetenzen rund um die Themen Pflege, Hospiz- und Palliativversorgung zu bündeln, will er ein bayerisches Landesamt für Pflege einrichten. Bereits ab Sommer 2018 soll es schrittweise aufgebaut werden. Es werde auch für die Auszahlung des Landespflegegelds zuständig sein.
VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher wertet die Einführung des Landespflegegelds positiv. „Das verschafft den Pflegenden dringend benötigten finanziellen Spielraum“, sagt sie. Auch die Einrichtung von zusätzlichen Kurzzeitpflegeplätzen sei eine richtige Entscheidung und unbedingt notwendig. „Warum man allerdings ein neues Landesamt braucht, um das Landespflegegeld auszubezahlen, ist mir schleierhaft“, sagt Mascher. Abzuwarten sei, ob die angekündigte Verdoppelung der Hospiz- und Palliativplätze auch den Betroffenen wirklich weiterhelfe, da es in vielen Regionen Bayerns derzeit überhaupt keine Angebote gibt.
Annette Liebmann
Schlagworte Landespflegegeld | Pflege | Landesamt für Pflege
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