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Neben dem Blindengeld wird es ab 1. Januar 2018 in Bayern auch ein eigenes Sehbehindertengeld geben. Der Sozialverband VdK Bayern begrüßt dies, fordert aber gleichzeitig, die Hörbehinderten ebenfalls besser zu unterstützen.
Bisher erhalten in Bayern nur blinde und taubblinde Menschen als Nachteilsausgleich eine zusätzliche finanzielle Unterstützung. Ab 1. Januar 2018 gibt es im Freistaat nun auch ein Sehbehindertengeld. Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung bekommen demnach 177 Euro pro Monat, das 30 Prozent des Blindengelds in Höhe von 590 Euro pro Monat entspricht. Menschen, die hochgradig sehbehindert und gehörlos sind, bekommen 60 Prozent des Blindengelds, das heißt 354 Euro pro Monat.
Vom Sehbehindertengeld profitieren schätzungsweise zwischen 5000 und 8500 Personen in Bayern, darunter etwa 100 taubsehbehinderte Menschen. Schwer sehbehinderte Menschen haben eine Sehkraft zwischen zwei und fünf Prozent. Für die Anrechnung des Pflegegelds auf das Sehbehindertengeld werden dieselben prozentualen Stufen gelten wie für das Blinden- und Taubblindengeld. Zuständig für den Antrag auf Sehbehindertengeld ist die Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS), in deren Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz oder – ersatzweise – der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt. Betroffene VdK-Mitglieder können sich aber auch von ihren Kreisgeschäftsstellen unterstützen lassen.
Der Sozialverband VdK Bayern lobt die Einführung des Sehbehindertengelds. Da aber auch Menschen mit Hörbehinderung einen höheren Aufwand haben, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, fordert der VdK Bayern zusammen mit dem Netzwerk Hörbehinderung Bayern analog zum bayerischen Blindengeld die Einführung eines Teilhabegelds für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen.
Sebastian Heise
Schlagworte Sehbehindertengeld | Hörbehindertengeld
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Ausgabe Mai 2022
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