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In den 60er-Jahren sagte mal ein bayerischer Politiker, dass man nicht ständig mit dem Grundgesetz unterm Arm herumlaufen könne. Ein alter Juristenspruch lautet hingegen: „Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.“ Und das sollte man auch von jedem Politiker erwarten können.
In Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Entwürdigend ist es aber, wenn alte Frauen und Männer in Mülleimern nach Pfandflaschen wühlen müssen, weil die Rente nicht reicht. Ein Verstoß gegen die Menschenwürde ist es, wenn Pflegebedürftige in manchen Altenheimen wegen Pflegenotstand vernachlässigt werden.
Menschenwürde kennt keine Altersgrenze und darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. In Deutschland, einem der reichsten Länder der Erde, ist genug Geld da, um Altersarmut und Pflegenotstand zu bekämpfen. Man muss es nur wollen und tun!
Michael Pausder
VdK-Landesgeschäftsführer
Michael Pausder
Schlagworte Michael Pausder | Kommentar
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