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Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember ruft der Sozialverband VdK dazu auf, die Inklusion in allen Lebensbereichen voranzutreiben, um ein selbstverständliches Miteinander zu ermöglichen.
Mit dem von der letzten Bundesregierung verabschiedeten Bundesteilhabegesetz sind einige Fortschritte in der Behindertenpolitik erzielt worden. „Dennoch ist Teilhabe in Deutschland vielerorts immer noch ein Fremdwort“, kritisiert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Für die kommende Bundesregierung sieht der Sozialverband VdK deshalb großen Handlungsbedarf.
Ein wichtiger Punkt ist die Verpflichtung zur Barrierefreiheit nicht nur für den staatlichen Bereich, sondern auch für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, also beispielsweise für Ärzte, Einzelhändler, Taxiunternehmer oder Gastwirte. „Menschen mit Behinderung werden aktuell in vielen Bereichen von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. Bisher wurde hier auf Freiwilligkeit gesetzt, aber das funktioniert nicht“, erklärt VdK-Präsidentin Mascher. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz müsse deshalb überarbeitet werden, damit auch private Anbieter mit klaren Vorgaben zur Barrierefreiheit verpflichtet sind.
Beim Bundesteilhabegesetz sind nach Auffassung des Sozialverbands VdK ebenfalls Nachbesserungen nötig. Das Recht auf die freie Wahl des Wohnorts darf nicht aus Kostengründen infrage gestellt werden. Auch Menschen mit schweren Behinderungen wollen selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben. Die dafür notwendige finanzielle Unterstützung ist sicherzustellen, so die VdK-Forderung. Um selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, müsste es jedoch auch deutlich mehr barrierefreie Wohnungen geben. „Dies käme auch der wachsenden Zahl von Älteren zugute, damit diese selbst mit körperlichen Einschränkungen weiterhin ohne Hilfe leben können“, erklärt Mascher.
Sie fordert, das Programm „Altersgerecht umbauen“ der KfW-Förderbank deutlich aufzustocken. Die Nachfrage war 2017 so hoch, dass die Mittel bereits zur Jahresmitte ausgeschöpft waren. Großen Nachholbedarf sieht der Sozialverband VdK bei der schulischen Inklusion. „Derzeit wachsen Kinder mit und ohne Behinderung in regelrechten Parallelwelten auf“, kritisiert Mascher. Eine verbindliche Gesamtstrategie für inklusive Bildung, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention zur Umsetzung dieses Rechtsanspruchs von Deutschland einfordert, ist immer noch nicht in Sicht. Ob Eltern vor Ort gemeinsame Schulen für Kinder mit und ohne Behinderung vorfinden, ist in vielen Bundesländern reiner Zufall.
Die mangelhafte Inklusion setzt sich in der Arbeitswelt fort. Von den 156.000 deutschen Arbeitgebern, die verpflichtet sind, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, zahlen fast 100.000 die Ausgleichsabgabe, weil sie die Beschäftigtenquote nicht erfüllen. Der Sozialverband VdK fordert gezielte Programme, um viel mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung in Festanstellungen zu vermitteln oder deren Arbeitsplätze nach Unfall oder Erkrankung im Betrieb zu erhalten.
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Inklusion | Menschen mit Behinderung | Barrierefreiheit | Teilhabe
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