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Nach dem Bundesteilhabegesetz ist nun auch ein bayerisches Teilhabegesetz auf den Weg gebracht worden. Der Entwurf der Staatsregierung enthält zwar gute Ansätze. Doch der Sozialverband VdK Bayern fordert noch einige Verbesserungen.
Positiv bewertet der VdK, dass Menschen mit Behinderung in Bayern künftig ihre Leistungen aus einer Hand bekommen sollen. So werden die Bezirke dem Entwurf zufolge gleichzeitig für die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege und die Leistungen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig sind, zuständig sein. Es muss allerdings Sorge dafür getragen werden, dass die Verwaltungs- und Verfahrenspraxis der sieben bayerischen Bezirke einheitlich erfolgt.
Grundsätzlich begrüßt der Sozialverband VdK auch, dass das „Budget für Arbeit“ in Bayern um ein Fünftel besser ausgestattet werden soll als vom Bund vorgesehen. Dieses Budget kommt den Arbeitgebern zugute, die einen Menschen mit Behinderung anstellen. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich etwa für einen höheren Betreuungsaufwand am Arbeitsplatz. Der VdK Bayern hält allerdings die Höchstgrenzen für zu niedrig. Dem von der Staatsregierung beschlossenen Gesetzentwurf zufolge könnten damit nur Beschäftigungsverhältnisse im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns finanziert werden.
Vor allem Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die in einer Werkstatt beschäftigt sind, haben vor ihrer Erkrankung oftmals hoch qualifizierte und entsprechend gut dotierte berufliche Tätigkeiten ausgeübt. Um auch für diese Personengruppe einen attraktiven Lohnzuschuss generieren zu können, muss die Höchstgrenze deutlich nach oben verschoben werden.
Außerdem fordert der Sozialverband VdK, dass bei der im Bundesgesetz geregelten Hilfe zur Pflege auf die Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern verzichtet wird, sofern deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt – so wie es bei der Grundsicherung im Alter bereits der Fall ist. Der Sozialverband VdK Bayern hat seine Stellungnahme mit den verschiedenen Verbesserungsvorschlägen eingereicht und hofft nun, dass das bayerische Teilhabegesetz im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch entsprechend verbessert wird.
Sebastian Heise
Schlagworte bayerisches Teilhabegesetz
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