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Eine kleine Auszeit. Das brauchen Menschen dringend, die ihre Angehörigen pflegen, um wieder Kraft zu tanken. Doch leider gibt es kaum Kurzzeitpflegeplätze in Bayern. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen versorgt.
Angebote wie Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeheimen sollen die Familie entlasten oder kurzfristige Aufenthaltsmöglichkeiten nach einem Krankenhausaufenthalt bieten, solange die weitere Versorgung nicht geklärt ist. Eine gute Idee – theoretisch. Denn tatsächlich ist die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze innerhalb der letzten fünf Jahre deutlich gesunken, wie eine aktuelle Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ergab.
Wurden im März 2012 in 205 Heimen noch 966 feste Kurzzeitpflegeplätze in Bayern angeboten, so waren es fünf Jahre später in 166 Heimen nur noch 796 Plätze. Einrichtungen, die sich auf Kurzzeitpflege spezialisiert haben, gibt es kaum in Bayern. 2012 waren dies 29 mit insgesamt 329 Betten, 2017 nur noch 13 mit 171 Betten. Die meisten Pflegeheime gaben an, Kurzzeitpflegeplätze nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn sich kurzfristig ein freier Platz ergibt.
„Stellen Sie sich die Situation von pflegenden Angehörigen vor. Es ist ein reiner Glücksfall, einen Kurzzeitpflegeplatz zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu bekommen. Das ist eine Katastrophe, sowohl bei einem längerfristig geplanten Urlaub als auch bei einer kurzfristigen Notsituation“, kritisiert VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher. Ein Gutachten des Ministeriums soll nun die Kurzzeitpflegesituation genauer analysieren.
„Momentan ist das ein unhaltbarer Zustand“, findet Mascher. „Mit den neuen Pflegegesetzen sollte der Anspruch auf solche Angebote eigentlich gestärkt werden – im Fall der Kurzzeitpflege wohl derzeit leider nur auf dem Papier.“ Heimbetreiber verweisen darauf, dass die gesetzliche Pflegeversicherung für das Vorhalten von Kurzzeitpflegeplätzen nichts bezahlt. Mascher fordert, eine gesetzliche Verpflichtung einzuführen, einen Prozentsatz an Kurzzeitpflegeplätzen pro Einrichtung bereitzustellen, und dies entsprechend zu vergüten.
Wer Unterstützung in Pflegefragen sucht, kann sich gerne an das Beratungstelefon „Pflege und Wohnen“ des VdK Bayern wenden. Kompetente, kostenlose und unabhängige Beratung gibt es unter: Tel. (089) 2117-112, Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 15 bis 18 Uhr. E-Mail: lebenimalter.bayern@vdk.de
Dr. Bettina Schubarth
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