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Viele Mieter bekommen im Frühjahr und Sommer die Betriebskostenabrechnungen. Dank gesunkener Heizölpreise winken höhere Rückzahlungen. Ein genauer Blick auf die Abrechnungen lohnt sich. Denn viele von ihnen sind fehlerhaft.
„Jede zweite Abrechnung ist falsch, unplausibel oder unvollständig“, sagt der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds (DMB), Ulrich Ropertz. Für die Mietervereine sind die Betriebskosten das Rechtsberatungsthema Nummer 1. Zunächst einmal sollten Mieter klären, ob sie überhaupt zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet sind. Dies muss im Mietvertrag vereinbart sein. Als Nebenkosten kann ein Vermieter Heizung, Warmwasser, Grundsteuer, Hausmeister, Hausreinigung, Gartenpflege, Müllbeseitigung, Abwasser sowie Kosten für Kaminkehrer, Versicherungen und Aufzug abrechnen.
Mieter sollten die neue Rechnung mit der des Vorjahres vergleichen und schauen, ob es Abweichungen, neue Kosten oder Preissteigerungen gibt, die nicht nachvollziehbar sind. Außerdem können die einzelnen angeführten Kosten mit dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds abgeglichen werden. Dieser ist im Internet unter www.mieterbund.de/service abrufbar.
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss der Mieter die Betriebskostenabrechnung bekommen haben. Für 2016 haben die Vermieter also noch bis Ende dieses Jahres Zeit. Wird diese Frist verpasst, muss der Mieter keine Nachzahlung mehr leisten. Ihm steht aber auf jeden Fall eine Abrechnung zu, auch über diese Jahresfrist hinaus.
Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, sollte diese eingefordert werden. Zunächst empfiehlt der Mieterbund, schriftlich nachzufragen (per Mail, Fax oder Brief). Hilft dies nicht, kann der Mieter eine Frist setzen und damit drohen, die Vorauszahlungen für die Nebenkosten einzustellen, wie Ropertz erläutert. Sollte der Vermieter dann immer noch nicht handeln, kann der Mieter seine Warnung in die Tat umsetzen und nur noch die Kaltmiete zahlen, bis die Abrechnung und mögliche Nachzahlungen geleistet sind.
Für 2016 können viele Mieter laut Ropertz mit geringeren Nebenkosten rechnen. Zwar war das vergangene Jahr geringfügig kälter als 2015. Dafür waren aber die Energiepreise 2016 deutlich gefallen. So wurde Heizöl im Jahresdurchschnitt um 26,5 Prozent preiswerter, Fernwärme um 8,5 Prozent und Gas um drei Prozent. Mieter einer ölbeheizten Wohnung können laut Mieterbund daher mit einer Entlastung von etwa 14 Prozent rechnen. Bei Fernwärme sind es rund sechs Prozent Ersparnis.
Sebastian Heise
Schlagworte Nebenkosten | Betriebskosten | Miete | Mieterbund | Ropertz
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