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Beim sozialpolitischen Ausschuss des VdK Bayern befassten sich die Teilnehmer in Nürnberg mit dem Bundesteilhabegesetz, Neuerungen bei Heil- und Hilfsmitteln und der Flexi-Rente.
In den Räumen der VdK-Bezirksgeschäftsstelle Mittelfranken in Nürnberg begrüßte der Vorsitzende Rudi Göbel neben den Mitgliedern des sozialpolitischen Ausschusses VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher, VdK-Landesgeschäftsführer Michael Pausder, den stellvertretenden VdK-Landesgeschäftsführer Herbert Lochbrunner sowie den Vorsitzenden des VdK-Landesverbandsausschusses, Erwin Manger. Neu in der Runde war Erich Bierler. Der ehemalige Leiter des Integrationsamtes im Zentrum Bayern Familie und Soziales der Oberpfalz engagiert sich im VdK-Beirat.
Die Leiterin der Abteilung Sozialpolitik im VdK Bayern, Claudia Spiegel, gab in ihrem Vortrag einen Überblick über die wichtigsten Punkte des neuen Bundesteilhabegesetzes. 883.000 Menschen mit Behinderung beziehen aktuell Eingliederungshilfe. Ein wichtiges Ziel sei erreicht worden, indem die Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht gelöst und nun ins SGB IX übergeführt wurde, so Spiegel. Dennoch sei es selbst für Sozialexperten ein „kompliziertes und unübersichtliches Gesetz“ geworden, das viel Beratungsbedarf nach sich ziehen werde, prophezeite Spiegel.
Da das Gesetz nach vier Reformstufen erst 2023 komplett umgesetzt sein wird, lasse sich aber noch keine abschließende Bewertung vornehmen. Ines Huber, Referentin aus der Abteilung Sozialpolitik im VdK Bayern, berichtete über Neuerungen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes. Sie hob hervor, dass die Informations- und Zugangsrechte von Patienten gestärkt wurden. Sie meldete jedoch Zweifel an, ob das neue Gesetz die erhoffte Qualitätssteigerung für Patienten bringen werde.
Christian Bredl, Leiter der TK Bayern und VdK-Beiratsmitglied, verwies darauf, dass Krankenkassen nach wie vor bei Hilfsmitteln unter enormem Preisdruck stehen. Schließlich erläuterte Rainer Strauch, Leiter der Rechtsabteilung im VdK Bayern, die Neuerungen der Flexi-Rente. Die Berechnungen der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner seien teils schwierig. Auch für die Beratung, da steuer- und arbeitsrechtliche Aspekte ebenfalls eine Rolle spielen. Betriebsrentenbezieher müssten zudem aufpassen, nicht über den zu kommen.
bsc
Schlagworte Sozialpolitischer Ausschuss | Sozialpolitik
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