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Zum 1. Juli steigen die Renten im Westen um 1,9 Prozent, im Osten um 3,59 Prozent. Insgesamt sind die Renten aber längst von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abgekoppelt, kritisiert der Sozialverband VdK. Die Höhe der Rentenanpassung war bereits im Herbst 2016 von der Deutschen Rentenversicherung angekündigt worden.
Dass trotz der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland im Westen nicht einmal eine „2“ vor dem Komma steht, ärgert viele Rentnerinnen und Rentner. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher kann diesen Unmut verstehen: „Die Kürzungsfaktoren in der Rentenformel sorgen dafür, dass die Renten nicht parallel zu den Löhnen und Gehältern steigen. Im Klartext heißt das: Rentner werden abgehängt.“
Hinzu kommt, dass es viele aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze schaffen. „Wir erleben in den VdK-Beratungen reale Existenzängste“, erklärt Mascher. Wer früher in Rente geht, muss mit Abschlägen leben – und das ein Leben lang. Bei Erwerbsminderungsrenten betragen diese bis zu 10,8 Prozent. Der VdK fordert die Abschaffung dieser Abschläge. Nicht nur bei künftigen, sondern auch bei jetzigen Erwerbsminderungsrentnern: „Die Abschläge müssen für alle weg“, stellt Mascher klar.
Das Argument, dass mit der jetzigen Regelung Missbrauch ausgeschlossen werden könne, weil Krankheiten oft nur vorgetäuscht werden, weist Mascher scharf zurück: „Diese Vorstellung geht komplett an der Realität vorbei. Wer einmal mitbekommen hat, wie streng die medizinischen Zugangsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind, der weiß: Simulanten haben keine Chance.“ Immer mehr Politiker und Wissenschaftler fordern mittlerweile ebenfalls die Abschaffung der Abschläge. Zwar würde dies 1,9 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Doch diese Ausgaben wären ein gezielter Beitrag zur Armutsbekämpfung, denn immer mehr Erwerbsminderungsrentner rutschen in die Grundsicherung und sind ihr Leben lang von Sozialleistungen abhängig.
„Natürlich sollen der Rentenversicherung nicht einfach noch weitere Ausgaben aufgebürdet werden“, erklärt Mascher. Sie fordert von der nächsten Bundesregierung eine Rentenreform. So müssten gesamtgesellschaftliche Ausgaben wie die Mütterrente und die Ost-West-Rentenangleichung aus Steuern finanziert werden. Zudem setzt sich der Sozialverband VdK für die Einführung einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung ein, in die auch Selbstständige und Beamte einzahlen. Dies würde die Einnahmeseite der Rentenversicherung erheblich stärken.
Darüber hinaus schlägt der Sozialverband VdK vor, mehr Elemente des sozialen Ausgleichs in die Rentenversicherung zu integrieren. Beispielsweise könnten so Einkommen in strukturschwachen Regionen Deutschlands für die Rente aufgewertet werden. Derzeit geschieht dies bei den Einkommen in den neuen Bundesländern. Deren Aufwertung soll nach den Plänen der Bundesregierung aber immer weiter zurückgenommen werden, bis ab dem Jahr 2024 ein einheitliches Rentenrecht gelten soll. Auch die derzeit höheren Rentenanpassungen im Osten sollen die Rentenwerte Ost und West allmählich angleichen.
Egal ob Ost oder West, viele werden trotz Rentenerhöhung wieder leer ausgehen: die über eine Million Rentnerinnen und Rentner, die von Grundsicherung leben. Denn das Rentenplus wird bei ihnen einfach verrechnet. Der VdK fordert für Grundsicherungsbezieher einen Freibetrag von 200 Euro für private Altersvorsorge und für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie die Mütterrente und Rentenanpassungen. „Wer in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll später davon profitieren“, erklärt Mascher.
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Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Rente | Rentenanpassung | Rentenversicherung | Alterseinkommen | Altersarmut | Erwerbsminderungsrente
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