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Rentenerhöhung 2017 fällt niedriger aus

Mitte nächsten Jahres steigen die Altersbezüge um 1,5 bis zwei Prozent

Im Jahr 2016 fiel die Rentenanpassung mit 4,25 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten erfreulich hoch aus. Für Juli 2017 rechnet die Deutsche Rentenversicherung aber nur noch mit einer Erhöhung zwischen 1,5 und zwei Prozent.

Symbolfoto: Buchstabenwürfel bilden das Wort
© imago/imagebroker

„Für die 20,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner ist das eher mager“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, zur von der Deutschen Rentenversicherung veröffentlichten Prognose. Verbesserung ist nicht in Sicht: Wegen der Kürzungsfaktoren in der Rentenformel würden die Rentenerhöhungen auch in den kommenden Jahren weiterhin unter der Lohnentwicklung liegen. „Die Rentnerinnen und Rentner bleiben also weiter von der Wirtschaftsentwicklung abgehängt“, erklärt Mascher.

Der Sozialverband VdK fordert deshalb eine Streichung aller Kürzungsfaktoren. „Aktuell haben wir es nur einer extrem niedrigen Inflation und der letzten hohen Anpassung zu verdanken, dass die Kaufkraft der Renten gestiegen ist. Aber dieser Effekt wird schnell weg sein“, warnt die VdK-Präsidentin.

Trotz der jährlichen Rentenerhöhungen greift die Altersarmut weiter um sich, die Zahl der Grundsicherungsbezieher steigt weiterhin an. Viele Rentner und vor allem Rentnerinnen leben zudem schon heute nur knapp über der Armutsgrenze. „Deshalb ist eine grundlegende Rentenreform notwendig. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss sich darauf verlassen können, später nicht jeden Cent umdrehen zu müssen“, betont die VdK-Präsidentin.

Akuten Handlungsbedarf sieht der VdK vor allem bei Geringverdienern, Erwerbsminderungsrentnern, (Solo-)Selbstständigen sowie Langzeitarbeitslosen. Mascher appelliert an die Bundesregierung, bereits diskutierte Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. „Die Rentenabschläge müssen weg“, fordert sie. Außerdem sollte die Zurechnungszeit auf das 65. Lebensjahr angehoben werden, um die Renten auf ein höheres Niveau zu heben. Diese Verbesserungen müssten für Neu- und Bestandsrentner gelten.

Die angekündigte stärkere Förderung der betrieblichen Altersvorsorge begrüßt der VdK zwar grundsätzlich, doch die meisten Niedriglöhner würden damit nicht erreicht und damit diejenigen, die eine zusätzliche Alterssicherung am nötigsten hätten. Der VdK fordert, den Mindestlohn so anzuheben, dass eine Rente oberhalb der Grundsicherung erreicht werden kann.

Aktuell schlägt die Bundesregierung vor, dass für Grundsicherungsbezieher für Einkünfte aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge ein Freibetrag zwischen 100 und 200 Euro gelten soll. Mascher begrüßt dies, fordert aber die Ausweitung des Freibetrags auf die Mütterrente sowie für jährliche Rentenanpassungen: „Das wäre ein echter Schritt zur Armutslinderung.“


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