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Das Pflegestärkungsgesetz II tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Insbesondere für Patienten mit Demenz oder psychischen Erkrankungen werden sich deutliche Verbesserungen ergeben. Das neue System bringt aber noch viele weitere Änderungen mit sich, über die sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beim VdK informieren können.
Wer bisher schon eine Pflegestufe hat, bekommt demnächst Post von der Krankenkasse, den sogenannten „Überleitungsbescheid“. Hier wird der Versicherte informiert, welchen Pflegegrad er künftig hat und welche Leistungen ihm zustehen. Grundsätzlich gilt der Bestandsschutz. Der VdK rät, diesen Bescheid sorgfältig zu prüfen. „Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an ihre VdK-Kreisgeschäftsstelle zur Beratung wenden“, empfiehlt Herbert Lochbrunner, stellvertretender Landesgeschäftsführer des VdK Bayern.
Die Berater sind auch gerne behilflich, wenn es um einen Neuantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung geht. Es kann manchmal zum Beispiel ratsam sein, noch im Jahr 2016 bestimmte Anträge zu stellen. Auch hier hilft der VdK seinen Mitgliedern gerne weiter.
Für allgemeine Fragen zur Pflege hat der VdK Bayern ein kostenloses Beratungstelefon eingerichtet. Hier geht es um Themen wie Organisation der Pflege zu Hause oder im Heim, Möglichkeiten der geriatrischen Reha, pflegerische Fachfragen oder Informationen zu alternativen Wohnformen im Alter.
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
15 bis 18 Uhr
E-Mail: lebenimalter.bayern@vdk.de
Für eine Beratung vor Ort finden Sie die nächstgelegene VdK-Kreisgeschäftsstelle hier: Kreisgeschäftsstellen
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bsc
Schlagworte Pflegestärkungsgesetz II | Überleitungsbescheid | Pflegeberatung | VdK-Beratungstelefon
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Ausgabe Mai 2022
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