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Das Reinheitsgebot ist der Stolz vieler bayerischer Brauer. Es gilt als ältestes Lebensmittelgesetz der Welt, und sein 500. Geburtstag wird heuer groß gefeiert. Die Bayerische Landesausstellung dreht sich in diesem Jahr daher um den beliebten Gerstensaft.
Wer die Landesausstellung „Bier in Bayern“ im ehemaligen niederbayerischen Kloster Aldersbach betritt, erlebt gleich eine Überraschung: Als Erstes stößt der Besucher auf den Heiligen Urban, den Patron des Weinbaus. Die Holzskulptur von 1470/80 steht dafür, dass Bayern bis ins 16. Jahrhundert ein Weinland war. Direkt daneben sieht man dann aber „Gambrinus“, den „König der Bierbrauer“, auf einem Bierfass hockend und mit einem Krug in der Hand. Die Sagengestalt, die es nie gegeben hat, begrüßt einen gewissermaßen im „Bierland Bayern“ – wie die erste der insgesamt acht Abteilungen der Ausstellung überschrieben ist.
Für den Besucher beginnt eine abwechslungsreiche, informative und nicht immer bierernste Reise durch die Geschichte des bayerischen Bieres. Das Reinheitsgebot spielt dabei natürlich eine wichtige Rolle. Es wurde am 23. April 1516 erlassen. Doch es war keine Bulle und nicht einmal eine Urkunde, sondern nur ein paar Zeilen der damals beschlossenen „Bayerischen Landesordnung“. Darin wurde für die Herstellung von Bier nur Gerste, Hopfen und Wasser zugelassen. Die für die Gärung notwendige Hefe wurde gar nicht erwähnt, da sie als Grundbestandteil vorausgesetzt wurde.
Eine der wenigen Originaldrucke der entsprechenden Seite ist im Kloster Aldersbach zu sehen. Erst 1909 wurde erstmals offiziell der Begriff „Reinheitsgebot“ verwendet. Doch nicht nur Urkunden und altes Werkzeug bringen einem die Geschichte des Bieres nahe, sondern auch die alten Räume der ehemaligen Klosterbrauerei Aldersbach wie das Sudhaus und die Zwei-Horden-Darre, die in den Rundgang integriert sind.
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Zu sehen ist das „Münchner Bierherz“, ein Plastinat eines menschliches Herzens, das aufgrund übermäßigen Bierkonsums zu überdurchschnittlicher Größe anwuchs. Außerdem ist eine Ausnüchterungszelle einer Polizeistation in Originalgröße installiert worden. Vorbei an kunstvollen Bierkrügen, alten Werbeplakaten und historischen Fotos gelangen die Besucher zum Schluss in einen hohen Raum, geschmückt wie ein Festzelt. Auf Abbildungen, in Videos und Tonaufnahmen geht es um das besondere Verhältnis der Bayern zu ihrem Bier.
Die Bayerische Landesausstellung „Bier in Bayern“ findet noch bis zum 30. Oktober 2016 im Kloster Aldersbach im Passauer Land statt und ist täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Eintrittspreise: Erwachsene 10 Euro, ermäßigt: 8 Euro, Kinder/ Jugendliche von 6 bis 18 Jahren: 2 Euro, Familienkarten: 20 Euro.
Die Landesausstellung ist weitgehend barrierefrei zugänglich. Für Menschen mit einer Hörbehinderung stehen Induktionsschleifen für den Audioguide zur Verfügung. Begleittexte in Leichter Sprache liegen vor. Das Kloster Aldersbach befindet sich am Freiherr-von-Arentin-Platz in Aldersbach. Sowohl gebührenpflichtige als auch kostenfreie Parkplätze sind vorhanden, darunter auch Behindertenparkplätze. Wer öffentlich anreist, kann mit der Bahn bis Vilshofen fahren und von dort weiter mit den Buslinien 6111 oder 6470 bis zum Kloster Aldersbach.
Infos und Kartenvorverkauf: Telefon (0821) 3295-0 oder (089) 21 01-40 50. Internet: www.landesausstellung-bier.de Das Münchner Stadtmuseum zeigt noch bis 8. Januar 2017 die Ausstellung „Bier.Macht.München“. Das Stadtmuseum befindet sich in der Altstadt am Sankt-Jakobs-Platz 1 und ist von Dienstag bis Sonntag, jeweils von 10 bis 18 Uhr, geöffnet. Infos: Telefon (089) 2 33-2 23 70; Internet: www.muenchner-stadtmuseum.de
Sebastian Heise
Schlagworte Landesausstellung | Bier | Reinheitsgebot | Kloster Aldersbach | Brauer | Brauerei
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