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Wenn der Balkon oder die Terrasse im Sommer zum erweiterten Wohnzimmer werden, ist Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Silke Gottschalk vom Deutschen Mieterbund Nordrhein-Westfalen e. V. gibt einen Überblick, was Mieter auf ihrem Balkon dürfen oder nicht dürfen.
Wer sich über Gießwasser, Geruch oder Partylärm ärgert, sollte bedenken: Es kommt immer auf das Ausmaß an. „Kleinere Beeinträchtigungen sind hinzunehmen, denn von den Nachbarn wird ein gewisses Maß an Toleranz erwartet“, betont Mietrechtsexpertin Gottschalk. Für ein harmonisches Miteinander sollten Balkonnutzer Folgendes beachten:
Mieter dürfen selbstverständlich auf Balkon oder Terrasse essen, trinken und feiern. Allerdings sind Ruhezeiten einzuhalten. In vielen Hausordnungen ist eine Mittagsruhe von 12 bis 15 Uhr vereinbart. Als Kulisse für ausschweifende Partys sind Balkone nicht geeignet. „Man sollte vor einem Fest mit den Nachbarn sprechen“, rät Gottschalk. Eine nach wie vor schöne Lösung: „Laden Sie sie gleich mit ein.“ Für alle Mieter gilt: Ab 22 Uhr ist Nachtruhe. Nur in wenigen Ausnahmefällen (Hochzeit, Karneval, Silvester) darf nach 22 Uhr weitergefeiert werden.
Es spricht nichts dagegen, auf dem Balkon oder der Terrasse zu grillen. Nicht gestattet ist, dass dadurch Qualm in die Wohn- oder Schlafräume der Nachbarn zieht. Damit Nachbarn durch Rauch nicht belästigt werden, empfiehlt die Expertin einen Elektrogrill.
Balkonbesitzer dürfen ihre Leidenschaft fürs Gärtnern ausleben. Es ist sogar möglich, Gemüse zu ziehen. Für Bohnen und andere Rankgewächse kann ein Rankgitter angebracht werden. Stark wuchernde Pflanzen wie Knöterich müssen allerdings zurückgeschnitten werden. Vorsicht beim Gießen: Wer Pflanzen wässert, hat zu vermeiden, dass Nachbarn durch herabtropfendes Gießwasser belästigt werden oder die Fassade beschädigt wird. Bei Blumenkästen und Blumenampeln ist darauf zu achten, dass sie fest angebracht sind, damit sie bei starkem Wind nicht herunterfallen und Fußgänger oder Nachbarn gefährden.
Sonnenschirme sind erlaubt. Wer eine Sonnenmarkise anbringen möchte, benötigt die Zustimmung des Vermieters.
Wäsche kann zum Lüften oder Trocknen aufgehängt werden. Dazu darf auf dem Balkon eine Wäscheleine gespannt werden, auch dann, wenn den Mietern im Hof eine Wäschespinne bereitgestellt wird.
Falls Teppiche ausgeschüttelt oder geklopft werden, dürfen Nachbarn nicht durch Staub, Schmutz oder Lärm beeinträchtigt werden. Starke Gerüche sind zu verhindern. Silke Gottschalk: „Insbesondere Biomülltonnen sollten so aufgestellt werden, dass es nicht zur Geruchsbelästigung der Nachbarn kommt.“
Elisabeth Antritter
Schlagworte Mietrecht | Balkon | Grillen | Gemüse | Ratgeber
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