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Auch wer eine geistige Behinderung hat, kann sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten. Das bestätigt eine aktuelle Studie. Meist sind Menschen mit geistiger Behinderung in Werkstätten tätig. Wer den Sprung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung schafft, kommt aber in der Regel mit den Anforderungen im Job gut zurecht.
Das hat ein Team unter Leitung von Prof. Dr. Erhard Fischer vom Lehrstuhl für Sonderpädagogik an der Universität Würzburg herausgefunden. Unter anderem wurden Fragebögen ausgewertet, die in Leichter Sprache verfasst waren und an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bayern, Baden- Württemberg, Hessen und Thüringen verteilt wurden. „Das Ergebnis macht Mut“, sagt Projektmitarbeiterin Dr. Christina Kießling. Den meisten der Befragten ist nicht nur der Berufseinstieg gelungen, ihr Beschäftigungsverhältnis ist auch stabil. Ein Drittel arbeitet bereits fünf Jahre oder länger in ihrem Beruf.
Damit die Inklusion ins Arbeitsleben gelinge, müssten aber die Tätigkeiten genau auf den Beschäftigten zugeschnitten sein, betont die Wissenschaftlerin. Die Motivation der Arbeitnehmer sei äußerst hoch. „Diese Menschen wollen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt unbedingt schaffen“, berichtet Kießling. „Viele nehmen große Widrigkeiten in Kauf, zum Beispiel Praktika oder lange Wege zur Arbeit. Die Fehlzeiten durch Krankheit sind meist sehr niedrig, und die Loyalität zum Arbeitgeber ist sehr groß.“
Wichtig sei, nicht nur die ersten Monate zu begleiten, sondern als Ansprechpartner auch später noch zur Verfügung zu stehen. Eine große Bedeutung bei der Inklusion ins Arbeitsleben habe das private Umfeld. „Es ist hilfreich, wenn die Familie wohlwollend dahintersteht“, so Kießling. Im Gegensatz zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung erwarteten Firmen eine gewisse Leistungsfähigkeit und legten Wert auf Höflichkeit, gute Umgangsformen und ein gepflegtes Erscheinungsbild. Nicht so wichtig hingegen seien Lesen, Schreiben und Rechnen. „Da lassen sich viele Arbeitgeber individuelle Hilfsmittel einfallen“, berichtet Kießling. So kürzen Kollegen beispielsweise einen Meterstab auf die benötigte Länge, damit dem Arbeitnehmer mit geistiger Behinderung das Abmessen gelingt.
Das Fazit der Wissenschaftler ist durchweg positiv: „Unsere Studie zeigt, dass Inklusion ins Arbeitsleben gelingen kann – und dass nicht nur der Arbeitnehmer profitiert.“ Das solle die Schulabgänger und Eltern ermutigen. „Nicht jeder, der als geistig behindert gilt, muss auf dem ersten Arbeitsmarkt unterkommen. Aber es gibt eben die Möglichkeit dazu“, betont Kießling. Mehr Infos unter www.megbaa.uniwuerzburg.de
Annette Liebmann
Schlagworte geistige Behinderung | Inklusion | Studie | Leichte Sprache
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