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Ab 2017 sollen mehr Demenzpatienten und andere Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird eine zentrale Forderung des Sozialverbands VdK erfüllt.
In der aktuellen Diskussion darf die Situation pflegender Angehöriger nicht aus dem Blick geraten. „Dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem Menschen mit Demenz stärker in das System der Pflegeversicherung einbindet, ist so begrüßenswert wie überfällig“, erklärt die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher. „Damit ist endlich der erste Schritt für die von uns geforderte große Pflegereform getan.“
Darüber dürfe aber der zweite Schritt nicht vergessen werden: Pflegebedürftige müssten deutlich mehr Leistungen bekommen. Zudem muss gewährleistet sein, dass beim Übergang zum neuen System keiner, der heute pflegebedürftig ist, ab 2017 schlechtere Leistungen erhält: „Hier muss es einen Bestandsschutz geben“, fordert die VdK-Präsidentin. Durch die neue Sicht auf Pflegebedürftigkeit werden mehr Menschen als heute von der Pflegeversicherung erfasst und erhalten entsprechende Leistungen.
Das Argument mancher Politiker, es gebe dafür eigentlich keinen finanziellen Spielraum, weist Mascher zurück: „Schon heute geben die Versicherten deutlich mehr Geld für die Pflege aus. Seit Anfang des Jahres wurde der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,3 Prozent angehoben. Davon fließen aber 0,1 Prozent in den vollkommen unsinnigen Pflegefonds, der jährlich 1,2 Milliarden Euro verschluckt. Dieses Geld wird den Pflegebedürftigen heute vorenthalten – mit dem fragwürdigen Argument, dass damit in 20 Jahren Beitragsstabilität erreicht wird.“
Der VdK fordert deshalb, den Pflegefonds abzuschaffen und die Leistungen der Pflegeversicherung auszuweiten. Auch die milliardenschweren Rücklagen der privaten Pflegeversicherung könnten dafür verwendet werden. In der aktuellen Diskussion zur Pflegereform vermisst Mascher deutliche Aussagen im Hinblick auf Verbesserungen für die häusliche Pflege: „Klar ist, dass die Menschen frühere Hilfen brauchen, nicht erst dann, wenn die Pflegebedürftigkeit schon fortgeschritten ist.“ Durch das neue System werde nun erreicht, dass Menschen früher als pflegebedürftig eingestuft werden. „Dafür müssen sie aber auch entsprechende Leistungen wie Haushaltshilfen oder niedrigschwellige Angebote bekommen“, fordert Mascher.
Auch die Beratung durch Pflege- und Krankenversicherung, die auf eine Versorgung im häuslichen Umfeld sowie auf die Gewährung von Präventions- und Rehabilitationsleistung abzielt, muss für diese Betroffenen ausgebaut werden. Das käme den Patienten entgegen, die sicherlich zu 99 Prozent lieber in ihrer gewohnten Umgebung und nicht im Pflegeheim leben wollen. Durch Prävention könnten auch viele Kosten vermieden werden, so Mascher. Dies erfordere aber ein Umdenken in der Zusammenarbeit von Kranken- und Pflegeversicherung.
Um sich die Bereitschaft von Angehörigen zur häuslichen Pflege zu erhalten, müssen diese nach Auffassung des VdK deutlich mehr entlastet und gestärkt werden als heute. Dies gelingt nur mit einem Netz an Angeboten vor Ort und durch ein verbessertes Sicherungssystem. So fordert der VdK für pflegende Angehörige einen höheren Pflegegeldsatz. Außerdem sollten für ihre Rente ebenso hohe Beiträge eingezahlt werden wie für Kindererziehungszeiten. Ulrike Mascher ist überzeugt: „Pflegebedürftige und ihre Familien haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Das ist eine zentrale Herausforderung für die Politik in den nächsten Jahren.“
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Pflege | Pflegefonds | Pflegeversicherung | pflegende Angehörige | Pflegebedürftigkeitsbegriff | Pflegereform
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