Springen Sie direkt:
Mit dem Entwurf des Präventionsgesetzes, der derzeit beraten wird, bleibt die Bundesregierung nach Einschätzung des Sozialverbands VdK weit hinter dem selbst gesteckten Ziel einer umfassenden Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung zurück. Der VdK kritisiert, dass die Bedürfnisse älterer Menschen unberücksichtigt bleiben.
„Das geplante Präventionsgesetz bringt nur kleine Verbesserungen, erfüllt aber die Erwartungen immer noch nicht“, so die Einschätzung von Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK. „Es sieht ganz danach aus, als wäre auch der vierte Anlauf für ein Gesetz zur umfassenden und nachhaltigen Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung zum Scheitern verurteilt.“ Bereits 2004, 2007 und 2013 war ein bundesweites Präventionsgesetz angekündigt worden.
Mit der Förderung gesundheitlicher Vorsorge soll teuren Behandlungs- und Pflegekosten vorgebeugt werden. Wie in den drei Vorgängerentwürfen kommt auch im jüngsten Gesetzesvorschlag, der Ende 2014 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, nach Auffassung des VdK die Sichtweise auf Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu kurz. Begrüßenswert ist zwar die Anhebung von jährlich drei auf sieben Euro pro Versicherten für Präventionszwecke, aber die Verteilung der Mittel stellt der VdK in Frage. „Man beschränkt sich weiter auf punktuelle Leistungsverbesserungen“, kritisiert die VdK-Präsidentin. Zudem bleibe die Hauptlast der Finanzierung auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beschränkt, während anderen Akteuren wie der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit nur beratende Funktion zukommt.
Aus Untersuchungen weiß man, dass die Gesundheit des Einzelnen nicht ausschließlich von seiner persönlichen Lebensweise abhängt. Das individuelle Verhalten ist lediglich für 25 bis 35 Prozent gesundheitlicher Einschränkungen verantwortlich. Weitaus mehr fallen äußere Faktoren ins Gewicht. „Deshalb muss überall in den Aufbau und die Stärkung gesundheitsfördernder Strukturen investiert werden“, erklärt Mascher. Auch im jetzigen Gesetzesentwurf liegt der Schwerpunkt auf Angeboten am Arbeitsplatz oder in Schulen und Kitas. Gesundheitlich schlechter gestellte Bevölkerungsgruppen wie Langzeitarbeitslose, Ältere oder Menschen mit Behinderung bleiben außen vor.
Dabei würden diese in besonderem Maße von Vorsorge profitieren, so Mascher: „Es ist beispielsweise hinreichend bewiesen, dass Prävention bei Älteren einer Pflegebedürftigkeit vorbeugt oder diese zumindest abmildert und damit enorme Kosten für die Pflege- und Krankenkassen einspart.“ Um Ältere und chronisch Kranke für Präventionsmaßnahmen zu erreichen, kommt den Hausärzten eine Schlüsselrolle zu. Der Sozialverband VdK fordert, dass diese eine Lotsenfunktion für Vorsorgemaßnahmen übernehmen sollen. Neben der Beratung in der Sprechstunde sollten deshalb auch präventive Hausbesuche in den Pflichtleistungskatalog der Krankenversicherung aufgenommen werden.
Dafür muss aber auch die bessere Qualifizierung der Ärzte und Medizinstudentinnen und -studenten hinsichtlich Gesundheitsförderung und -beratung gewährleistet sein. Der VdK begrüßt die geplante Verpflichtung für Präventionsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen. Weiterhin unberücksichtigt bleiben jedoch der ambulante Bereich sowie die Angehörigenpflege. Diese Einschränkung stößt bei VdK-Präsidentin Mascher auf Unverständnis: „Gerade hier wären die Präventionsanstrengungen am notwendigsten, damit es erst gar nicht zu einer stationären Versorgung im Pflegeheim kommen muss.“
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Prävention | Vorbeugung | Präventionsgesetz | Vorsorge | Gesundheitsförderung
Hier finden Sie die aktuellen Preise (bayernweit) für gewerbliche Anzeigen für die VdK-Zeitung als Download:
Hier finden Sie Artikel aus älteren Ausgaben der VdK-Zeitung:
Weitere Artikel aus der VdK-Zeitung finden Sie auf den Seiten des VdK Deutschland: VdK-Zeitung
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bayern/pages/presse/vdk-zeitung/vdk-zeitung_archiv/69083/gesundheit_darf_keine_frage_des_alters_sein":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.