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Menschenwürde bis zuletzt – ein Grundrecht, das leider in deutschen Pflegeheimen viel zu oft verletzt wird. Der Sozialverband VdK hat sich nun wie angekündigt an das Bundesverfassungsgericht gewandt und unterstützt sieben Beschwerdeführer. Dieser ungewöhnliche, aber notwendige VdK-Vorstoß erfährt sehr viel Zuspruch.
Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente: In Pflegeheimen werden elementare Menschenrechte so oft missachtet, dass man kaum noch von „Einzelfällen“ sprechen kann. Schuld sind jedoch nicht die Pflegekräfte, sondern ein System, das solche Menschenrechtsverletzungen ermöglicht. Nach Meinung des Sozialverbands VdK kommt der Staat hier seinen Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen nicht nach. „Dem können und wollen wir nicht länger zusehen“, erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Jetzt haben sieben Kläger mit Unterstützung des VdK Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, um gegen die Verletzungen der Grundrechte in deutschen Pflegeheimen vorzugehen. Sie kommen aus ganz Deutschland und müssen aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen, künftig in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Sie müssen jetzt handeln, bevor sie sich später womöglich nicht mehr zur Wehr setzen können. Eine fortschreitende schwere Erkrankung, eine bestehende Behinderung, eine bereits vorhandene Pflegebedürftigkeit oder eine familiäre Vorbelastung prägen die Schicksale dieser Menschen.
„Es ist bei allen absehbar, dass sie der Pflege in einer stationären Einrichtung bedürfen werden. Sie führen diese Beschwerden, weil die Wahrscheinlichkeit, in ihren Grundrechten verletzt zu werden, sehr groß ist“, erläutert Prof. Alexander Graser, Verfassungsrechtler an der Universität Regensburg. Er hat zusammen mit dem Rosenheimer Rechtsanwalt Dr. Christoph Lindner im Auftrag des Sozialverbands VdK die Beschwerdeschriften ausgearbeitet. „Es ist ein ungewöhnlicher Weg, den wir beschreiten“, räumt Ulrike Mascher ein, „aber wir werden alle Möglichkeiten nutzen, um Pflegebedürftige zu schützen. Jeder hat das Recht auf ein würdiges Leben bis zuletzt“.
Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es zwar nicht, Gesetze zu machen. Wenn die Karlsruher Richter aber zu dem Schluss kommen, dass der Staat seine Schutzpflichten bislang verletzt, muss der Gesetzgeber in einer bestimmten Frist Abhilfe schaffen. Die „Süddeutsche Zeitung“ titelte am Samstag, 8. November 2014, auf Seite 1: „Aufschrei gegen den Pflegenotstand.“ In seinem Artikel bezeichnete Heribert Prantl, der selbst Jurist ist, die VdK-Verfassungsbeschwerde als „juristisch wagemutig und spektakulär“, vor allem aber als „menschlich bewegend“. Er folgt der Argumentation des VdK, dass „nicht die Zeit bleibe, geduldig zuzusehen, wie sich der Staat in Richtung einer erhofften Problemlösung bewege“.
Deshalb müssten die Beschwerdeführer quasi im Vorgriff und stellvertretend für tausende andere mögliche Betroffene für deren Grundrechte kämpfen. Das Medienecho war nach Bekanntwerden der Einreichung der VdK-Verfassungsbeschwerde groß. Viele überregionale Tageszeitungen, aber auch Nachrichtensendungen wie „Tagesschau“ und „heute“ griffen das Thema auf. Auch im Netz wird seither lebhaft diskutiert. „Danke für Ihren Einsatz!“ „Ich bin stolz auf meinen VdK.“ „Endlich tut jemand etwas.“ „Das war schon längst überfällig.“ So lauten einige Zitate aus Leserbriefen und auf Facebook. „Die Reaktionen der Menschen bestärken uns darin, diesen Weg weiterzugehen“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Verfassungsbeschwerde | Menschenwürde | Pflegeheime | Grundrechte
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