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Von der sogenannten „Mütterrente“ profitieren Mütter, die vor 1992 Kinder geboren und großgezogen haben. Frauen, die ab 1. Juli in Rente gehen, wird je Kind ein zusätzliches Jahr Erziehungszeit angerechnet. Auch Bestandsrentnerinnen erhalten einen Zuschlag in gleicher Höhe.
Mit der Mütterrente würdigt die Große Koalition die Erziehungsleistung und sorgt für eine Besserstellung der Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Auch Väter können die Mütterrente beziehen, wenn sie für die Betreuung eines oder mehrerer Kinder ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben. Mütter, deren Kind nach 1992 geboren wurde, bekommen auf ihre Rente drei Jahre Erziehungszeit angerechnet. Für früher geborene Kinder wurde bisher nur ein Jahr Erziehungszeit berücksichtigt, künftig sind es zwei.
Insbesondere Frauen in den alten Bundesländern profitieren von dieser Leistungsverbesserung. Weil es früher kaum Betreuungsangebote gab, unterbrachen oder beendeten sie häufig die Berufstätigkeit mit der Geburt der Kinder. Dementsprechend erhalten sie oft eine nur magere Rente. Für sie ist die Mütterrente eine spürbare Verbesserung. Konkret erhält eine Rentnerin in den alten Bundesländern pro Monat und Kind einen zusätzlichen Entgeltpunkt von 28,61 Euro, in den neuen Bundesländern liegt er bei 26,39 Euro.
Für den Erhalt der Mütterrente ist kein eigener Antrag nötig. Frauen, die bereits in Rente sind, erhalten ab 1. Juli automatisch einen Zuschlag. So vermeidet es die Bundesregierung, die Rente für deutschlandweit 9,5 Millionen Frauen (und Männer) neu berechnen zu müssen. Wer bisher keine Erziehungszeiten geltend gemacht hat, sollte jedoch einen Antrag stellen. Kostenlose Formulare gibt es bei der Rentenversicherung.
Der VdK begrüßt die Ausweitung der Kindererziehungszeiten, fordert aber eine vollständige Angleichung auf drei Jahre auch für die Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Weiterhin bemängelt der Sozialverband VdK, dass die Mütterrente aus dem Rententopf finanziert wird. Weil die Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, muss die Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen. Darüber hinaus fordert der VdK, dass Rentnerinnen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, durch die Einführung eines Freibetrags eine spürbare Leistungsverbesserung erhalten.
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ali
Schlagworte Rente | Mütterrente | Kindererziehungszeiten
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