2. Mai 2014
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Die große Pflegereform ist finanzierbar

Sozialpolitischer Ausschuss informiert sich über Pflegebedürftigkeitsbegriff

Am 25. März startete der VdK zusammen mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft die Kampagne „Große Pflegereform – jetzt!“. Im Mittelpunkt der Reform steht die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Mit diesen Themen beschäftigte sich der Sozialpolitische Ausschuss in seiner jüngsten Sitzung in Nürnberg.

Sozialpolitischer Ausschuss
Trafen sich im Nürnberger VdK-Haus (von links): VdK-Bezirksgeschäftsführer Günther Schweiger, Ines Grocki, Referentin für Sozialpolitik, Rainer Strauch, Leiter der Rechtsabteilung, VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher, VdK-Landesgeschäftsführer Michael Pausder, Claudia Spiegel, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik, und Rudi Göbel, Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses des VdK Bayern. | © Liebmann

Rudi Göbel, Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses des VdK Bayern, begrüßte VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher, VdK-Landesgeschäftsführer Michael Pausder, den Geschäftsführer des VdK-Bezirks Mittelfranken, Günther Schweiger, und alle anderen Teilnehmer. Als die Pflegeversicherung 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt wurde, beschränkte sich der Pflegebedürftigkeitsbegriff auf körperliche Gebrechen. Menschen mit geistigen, kognitiven und psychischen Einschränkungen wurden nicht berücksichtigt.

Laut Ines Grocki, Referentin für Sozialpolitik beim VdK Bayern, haben derzeit 1,4 Millionen Demenzkranke keine Pflegestufe. Genau das wollen der VdK und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft mit ihrer Kampagne und der Petition an den Bundestag ändern. Der Weg zur längst fälligen Pflegereform ist lang: Schon 2006 beschäftigte sich ein Expertenbeirat unter Vorsitz von Jürgen Gohde, Vorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, mit dem Pflegebedürftigkeitsbegriff und kam 2009 zu dem Schluss, dass die drei Pflegestufen abgeschafft und durch fünf Bedarfsgrade ersetzt werden sollten.

Im Mittelpunkt des vom Beirat empfohlenen Pflegebedürftigkeitsbegriffs stand nicht mehr das Maß der körperlichen Einschränkung, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Patienten. Das neue Begutachtungs-System ist bereits evaluiert, zur Finanzierung hat der VdK ein Gutachten erstellen lassen. Das Ergebnis: Eine große Reform ist machbar. Dennoch wurde die Pflege bisher nicht neu geordnet, sondern nur „Flickschusterei“ betrieben, wie Claudia Spiegel, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik des VdK Bayern, sagt.

Obwohl sich das System in den Modellregionen bereits bewährt hat, will die neue Bundesregierung nun eine weitere Erprobungsphase starten. Der VdK und die Alzheimer Gesellschaft befürchten dahinter eine weitere Verzögerungstaktik und wollen mit ihrer Kampagne erreichen, dass die Reform noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode umgesetzt wird.

Die Zeit drängt: Bis die Pflegereform auf den Weg gebracht ist, dauert es eineinhalb Jahre. Die anschließende Umsetzung benötigt weitere 18 Monate. Sollte die Bundesregierung eine weitere Evaluation starten, werde das Problem in die Zukunft verschoben und dadurch womöglich teurer, so Spiegel. Denn durch frühe Hilfen und rechtzeitige Wohnraumanpassungen könnten viel mehr Menschen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Auch das will die Kampagne zeigen: Nichtstun kostet.

ali

Schlagworte Sozialpolitischer Ausschuss | Pflege | Pflegebedürftigkeitsbegriff | Pflegestufen | Pflegereform | VdK-Kampagne

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