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In Zusammenarbeit mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) organisiert der VdK Bayern jedes Jahr eine Tagung für Personalverantwortliche und Arbeitgeberbeauftragte für Menschen mit Behinderung. Mit großem Erfolg − die Teilnehmerzahl wächst beständig.
Der große Sitzungssaal der VdK-Landesgeschäftsstelle in der Schellingstraße ist zu klein geworden. Deshalb musste die Veranstaltung dieses Jahr in die Räume des Gehörlosenverbands München ausweichen. Mehr als 90 Personalverantwortliche aus der Wirtschaft und dem Öffentlichen Dienst sowie die gesamte Führungsspitze der VdK-Landesgeschäftsstelle nahmen an der Tagung teil, die Ibo Harraz vom Referat „Arbeit und Handikap“ des VdK Bayern bereits zum siebten Mal zusammen mit dem ZBFS organisiert hatte.
Erich Bierler, Leiter des ZBFS-Integrationsamts Region Oberpfalz, und Alexander Winklmann, Richter am Amtsgericht Rosenheim, führten in die Rechte von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz ein, insbesondere beim Kündigungsschutz. Ibo Harraz stellte die Dimetria vor, die Integrationsfirma des VdK Bayern. Sie beschäftigt 157 Mitarbeiter, davon 97 Schwerbehinderte. Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen und anhaltendem Wirtschaftswachstum haben es Menschen mit Handicap nach wie vor schwer auf dem Arbeitsmarkt. VdK-Landesgeschäftsführer Michael Pausder nannte es „einen Skandal“, dass viele Arbeitgeber lieber höhere Ausgleichsabgaben bezahlen, statt Arbeitsplätze zu schaffen.
Auch wenn die Bundesregierung die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung verbessern wolle, so bleibe noch viel zu tun, betonte Pausder. Denn seit Jahren ist die Arbeitslosenquote in dieser Gruppe kaum gesunken. Rund 186.000 Menschen mit Handicap waren im Januar ohne Arbeit, davon knapp 25.000 in Bayern. Fast die Hälfte von ihnen seien ausgebildete Fachkräfte – dabei klagt die Wirtschaft über Fachkräftemangel. „Auch wenn Schwerbehinderte eine Ausbildung und passende Qualifikationen vorweisen, haben sie mit erheblichen Hindernissen zu kämpfen“, kritisierte Pausder. Noch immer gebe es bei vielen Arbeitgebern Vorbehalte. Dies habe mit einem schlechten Informationsstand und Unsicherheit zu tun. Der VdK selbst geht mit gutem Beispiel voran: Mit einer Quote von 12,5 Prozent Schwerbehinderten, in der Landesgeschäftsstelle sogar 20 Prozent, erfüllt er weit mehr als die gesetzliche Vorgabe von fünf Prozent.
Als Hausherr und Geschäftsführer des Gehörlosenverbands München nutzte Rudolf Sailer sein Grußwort, um den Verband vorzustellen und auf die besonderen Schwierigkeiten hinzuweisen, denen Gehörlose im täglichen Leben begegnen. „Gehörlosigkeit ist eine unsichtbare Behinderung“, sagte er in Gebärdensprache, die für die Zuhörer übersetzt wurde. Menschen mit Hörschädigungen seien vor allem visuell geprägt. Das heiße jedoch nicht, dass sie nicht in der Lage wären, am Leben teilzunehmen. Seit vielen Jahren kämpften sie darum, einen Zugang zur Arbeitswelt zu erhalten. Mittlerweile gebe es gehörlose Ärzte, Professoren und Führungskräfte. „Wir können alles − nur nicht hören“, sagte Sailer. Für seine Rede erntete er viel Applaus in Gebärdensprache − die Teilnehmer hoben die Hände in die Höhe und winkten. (Annette Liebmann)
Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderung einstellen wollen, bekommen Hilfe beim Integrationsfachdienst. Diese Einrichtung unterstützt die Arbeit des Integrationsamts im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und kümmert sich um alle Fragen rund um Inklusion im Arbeitsmarkt. Der Integrationsfachdienst berät Unternehmen individuell, wo der neue Mitarbeiter eingesetzt werden kann oder ob Arbeits hilfen not wendig sind. Ebenso gibt er Tipps zur Betreuung und zur finanziellen Förderung. Das Fachpersonal hilft bei Konflikten und kann sich auch um die Einarbeitung des Mitarbeiters kümmern. Geeignete Bewerber finden Arbeitgeber über die Arbeitsagentur, über die Jobcenter, aber auch über die Integrationsfachdienste. Die Mehrzahl der Unternehmen macht äußerst positive Erfahrungen mit der Motivaton und Leistungsbereitschaft behinderter Arbeitnehmer. Auch die Angst vor der vermeintlichen Unkündbarkeit ist unbegründet: Zwar muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts einholen, das aber stimmt in der Mehrzahl der Fälle der Kündigung zu.
Schlagworte Inklusion | Arbeit und Handicap | Menschen mit Behinderung | ZBFS | Arbeitgeberbeauftragte | Personalverantwortliche
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