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Der Sozialverband VdK begrüßt die im kürzlich vorgestellten Rentenpaket erkennbare Richtung zu mehr sozialer Gerechtigkeit, fordert aber Nachbesserungen für benachteiligte Gruppen. Eine VdK-Kernforderung, die Besserstellung von Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, wurde ins Rentenpaket aufgenommen. Allerdings sollen diese immer noch einen Rentenpunkt weniger als jüngere Mütter bekommen. „Wir setzen uns weiter für die Anerkennung der vollen drei Erziehungsjahre ein, wie es bisher schon für jüngere Mütter gilt“, betont Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Für besonders große öffentliche Diskussionen sorgt die geplante Finanzierung der höheren Mütterrenten aus der Rentenkasse. Hier werde die jüngere Generation über die Maßen belastet, ist oft zu hören. Mascher weist darauf hin, dass der Sozialverband VdK von Anfang an die Finanzierung der Mütterrenten über Steuereinnahmen gefordert hatte: „Schließlich ist das eine Leistung des Familienlastenausgleichs und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und keine unseres Rentenversicherungssystems.“ Denn die Kindererziehungszeiten kommen auch Personen zugute, die gar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sondern beispielsweise bei einem berufsständischen Versorgungswerk.
Grundsätzlich begrüßt der VdK die abschlagsfreie „Rente mit 63“ nach 45 Beitragsjahren. „Für besonders langjährig Versicherte ist das eine Anerkennung ihrer Lebensleistung“, betont Mascher. Allerdings würden hier nur bestimmte Arbeitnehmergruppen und nur einige Geburtsjahrgänge wirklich profitieren. Die Zahl der Anspruchsberechtigten sei gering. „Ich vermisse Lösungsstrategien der Regierung, wie der Übergang aus dem Beruf in die Rente für gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer verbessert werden kann.“ Der VdK werde während des Gesetzgebungsverfahrens zur „Rente mit 63“ seinen Forderungen nach einem fairen Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Arbeitnehmer Nachdruck verleihen.
Auch bei den Erwerbsminderungsrenten wird der VdK hartnäckig bleiben. „Die Rentenabschläge von derzeit 10,8 Prozent sind ein wesentlicher Grund für die hohe Armutsquote unter Erwerbsminderungsrentnern. Sie müssen deshalb komplett gestrichen werden“, stellt die VdK-Präsidentin klar. Zur Bekämpfung von Armutsrenten gehört nach Meinung Maschers auch, die derzeit übliche zwangsweise Frühverrentung von älteren Langzeitarbeitslosen abzuschaffen: „Die neue Regierung will an der Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre grundsätzlich festhalten. Wenn ältere Menschen wie gewünscht arbeiten wollen, ihnen aber der Arbeitsmarkt keine Chance gibt, dürfen sie nicht mit hohen Abschlägen zwangsverrentet werden.“
Schlagworte wie „Frühverrentung“ dürften außerdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Höhe der Altersrente immer noch an den Beitragsjahren bemisst. Wer also einige Jahre früher in Rente geht – ob erzwungen oder freiwillig – erhält deshalb auch ohne zusätzliche Abschläge deutlich weniger Rente, als wenn er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätte. „Da fällt die Rente schnell um mehr als 100 Euro niedriger aus“, warnt Mascher. Statt diverse Frühverrentungsszenarien zu entwerfen, müsse für mehr Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer gesorgt und in die Gesundheitsprävention investiert werden: „Hier sind Regierung und Arbeitgeber gefordert, die Versprechen, die 2007 bei Einführung der Rente mit 67 gemacht wurden, endlich einzulösen.“
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Rente | Mütterrenten | Rentenpaket | Rentenversicherung | Rentenabschläge | Altersarmut | Frühverrentung | Rente mit 63 | Erwerbsminderungsrente
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