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Bei der so genannten Präimplantationsdiagnostik (PID) werden im Reagenzglas entstandene Embryonen auf Erbkrankheiten untersucht. Genetische Fehlentwicklungen, die auf zu viele oder zu wenige Chromosomen zurückgehen, wie etwa das Down-Syndrom, können so gegebenenfalls vor der Einpflanzung in die Gebärmutter ausgesondert werden.
In vielen Ländern sieht man PID als vorembryonal an, in den meisten Industrienationen ist sie deswegen bei medizinischer Indikation erlaubt. In Deutschland war das Verfahren bis zum vorigen Sommer verboten, diese Rechtsauffassung musste durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs allerdings revidiert werden. Nun liegen dem Bundestag drei Anträge zur Beratung vor.
Im Juli soll entschieden werden, ob das Diagnoseverfahren, das bereits eine ganze Reihe genetisch verursachter Krankheiten erkennt, vollständig verboten oder in Ausnahmefällen erlaubt wird.
Schlagworte PID | Down-Syndrom | Erbkrankheit | Präimplantationsdiagnostik
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