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Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in ihrem Zuhause leben zu können. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alleine zurechtkommt, kann zur Unterstützung einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Worauf man dabei achten sollte, erklärt VdK-TV in einem Beitrag vom 16. November.
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Pflege zu Hause. Die Leistungen reichen von Körperpflege und Förderung der Mobilität über pflegerische Betreuung bis hin zur häuslichen Krankenpflege, wie etwa die Wundversorgung.
Manche Pflegedienste bieten auch Hilfen bei der Haushaltsführung an. Wird die Pflege wegen einer Erkrankung vom behandelnden Arzt verordnet, ist der Leistungsträger nicht die Pflege-, sondern die Krankenkasse. Die Kosten für die Leistungen handeln die Leistungsträger und die Pflegedienste miteinander aus. Leistungsträger sind die Pflegekassen und die Sozialhilfeträger. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Wie viel der Pflegebedürftige selbst tragen muss, hängt von den in Anspruch genommenen Leistungen sowie vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegeversicherung monatlich 689 Euro Pflegesachleistung, bei Pflegegrad 5 sind es 1995 Euro. Die Pflegesachleistung darf ausschließlich für häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte verwendet werden. Wer von Angehörigen gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegegeld. Beide Leistungen lassen sich miteinander kombinieren.
Beauftragt werden dürfen ausschließlich Pflegedienste beziehungsweise Pflegekräfte, die von der Pflegekasse zugelassen sind. Mit ihnen schließt der Pflegebedürftige einen schriftlichen Vertrag. Es sollte darauf geachtet werden, dass dieser die vereinbarten Leistungen und alle Kosten enthält. Schon bevor man den Vertrag abschließt, sollte man sich zudem einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Egal, was im Pflegevertrag steht: Pflegebedürftige können ihn jederzeit ohne Begründung und mit sofortiger Wirkung kündigen.
Für den Pflegedienst sollte hingegen eine möglichst lange Kündigungsfrist vereinbart werden. Die erbrachten Dienstleistungen rechnet der ambulante Pflegedienst meist direkt mit der Kasse ab. Bei hohem Hilfebedarf reicht die Pflegesachleistung manchmal nicht aus. Den Rest muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zuzahlen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft die Qualität der ambulanten Pflegedienste. Zur Orientierung über die verschiedenen Anbieter empfiehlt es sich, die Leistungs- und Preisvergleichslisten zu studieren. Diese werden auf Nachfrage von den Pflegekassen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie sind auch im Internet abrufbar.
Annette Liebmann
Die häusliche Pflege ist am Limit. Ein Drittel der pflegenden Angehörigen ist überfordert. Wir kämpfen für bessere Bedingungen für die Pflege zuhause. Machen Sie mit! Alle Infos zur großen VdK-Pflegekampagne unter:
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