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Rund 20 Prozent aller Menschen in Deutschland sind 65 Jahre und älter. In den nächsten Jahren werden es noch mehr werden. Senioren werden oft mit Altersgrenzen konfrontiert: beispielsweise beim Abschluss einer Versicherung, bei der Vergabe von Krediten oder im Ehrenamt. In seinem Beitrag vom 20. Mai beschäftigt sich VdK-TV mit dem Thema Altersdiskriminierung.
Unter Diskriminierung versteht man die Ungleichbehandlung einer Person aufgrund einer oder mehrerer Eigenschaften. Einen sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung gibt es nicht. Diskriminierung kommt in vielen Bereichen vor, am häufigsten jedoch bei älteren Menschen. Laut einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) erlebten 11,2 Prozent der Befragten zwischen 45 und 59 Jahren sowie 15,3 Prozent der 60-Jährigen im Jahr 2017 eine Schlechterbehandlung aufgrund ihres Alters.
Betroffene wissen oft nicht, wo sie Informationen, Beratung und Hilfe bekommen können. Dr. Ludger Klein vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt am Main hat sich intensiv mit diesem Thema aus einandergesetzt. Im Praxisforschungsprojekt „Diskriminierung älterer Menschen“ geht er der Frage nach, in welchen Bereichen und wie das Leben von Senioren durch Altersgrenzen eingeschränkt wird. Dazu hat er die Erlebnisse vieler älterer Menschen gesammelt und wissenschaftlich aufbereitet.
Zwei Senioren, die aufgrund ihres Alters ihren Beruf aufgeben mussten, obwohl sie gerne noch weitergemacht hätten, kommen auch im Filmbeitrag von VdK-TV zu Wort. Es geht aber auch anders: In einigen Ehrenämtern, wie beispielsweise bei Schöffen oder bei Helfern des Technischen Hilfswerks (THW), gelten starre Altersgrenzen. In Koblenz hat sich der städtische Seniorenbeirat dafür eingesetzt, dass diese aufgehoben werden. Der Beiratsvorsitzende, Professor Dr. Heinz-Günther Borck, hielt diese Diskriminierung für unvereinbar mit dem Willkürverbot von Grundgesetz und Landesverfassung.
Der Koblenzer Stadtrat hat einstimmig entschieden, dass bei der Vergabe von Ehrenämtern das Alter ab sofort keine Rolle mehr spielt. Das entscheidende Kriterium soll nur noch die persönliche Eignung sein. Darüber hinaus fordert der Koblenzer Stadtrat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz auf, darauf hinzuwirken, dass Altersgrenzen im Ehrenamt generell abgeschafft werden.
Angesichts der demografischen Entwicklung würden so immer mehr Menschen von Ehrenämtern ausgeschlossen, begründete das Gremium seine Forderung. Dies erschwere die Arbeit der Kommunen und spalte die Gesellschaft. Der Seniorenbeirat hofft, dass die von der Europäischen Union 2012 geforderte demokratische Teilhabe auch von Senioren nun rechtlich verankert wird.
Annette Liebmann
Schlagworte Altersdiskriminierung | Senioren | Diskriminierung | Ungleichbehandlung | Altersgrenzen
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