27. September 2018
VdK-TV

Sicherheit für die Hinterbliebenen

VdK-TV informiert über die Waisen- und die Erziehungsrente

Bei einem Todesfall sind die Hinterbliebenen durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Zu den „Renten wegen Todes“ zählen auch die Waisen- und die Erziehungsrente. VdK-TV informiert in seinem Beitrag vom 22. Oktober, wer Anspruch darauf hat.

Sterben ein oder beide Elternteile, erhalten die Kinder eine Halbwaisenrente beziehungsweise Waisenrente. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Bezugsberechtigt sind sowohl leibliche als auch adoptierte Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder, aber auch Enkel sowie Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm einen Unterhalt bekamen. Sie erhalten die Waisenrente, bis sie volljährig sind.

Bei einer Ausbildung oder einem Studium kann sie bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden. Die Waisenrente wird beim jeweiligen Rententräger beantragt. Halbwaisen erhalten zehn Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen, Vollwaisen bekommen 20 Prozent der höheren Rente. Für jeden Monat, den der verstorbene Elternteil in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, gibt es darüber hinaus einen Zuschlag. Sind die Kinder minderjährig, wird der Betrag an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt, da das Geld für den Lebensunterhalt bestimmt ist.

Weniger bekannt ist die Erziehungsrente. Sie wird an den geschiedenen Ehepartner ausbezahlt, wenn dieser ein minderjähriges eigenes oder gemeinsames Kind oder ein Kind des geschiedenen Ehegatten erzieht. Das Geld ist quasi Ersatz für die Unterhaltszahlung und soll es ermöglichen, sich verstärkt um die Erziehung zu kümmern. Im Gegensatz zur Waisenrente wird die Erziehungsrente nicht von der Rentenversicherung des verstorbenen Ex-Partners abgeleitet, sondern von den eigenen Ansprüchen. Bezugsberechtigt sind deshalb nur diejenigen, die selbst mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Weitere Voraussetzungen sind: Die Ehe wurde nach dem 30. Juni 1977 geschieden, und der verbliebene Partner hat nicht noch einmal geheiratet. Im Falle einer neuen Eheschließung verliert der Bezugsberechtigte die Rente. Die Erziehungsrente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wer sie vor dem 63. Geburtstag erhält, muss deshalb mit Abschlägen rechnen. Zudem wird das eigene Einkommen auf die Rente angerechnet. Dennoch kann sie erheblich zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen.

In der Regel endet die Erziehungsrente mit der Volljährigkeit des Kindes. Bei Kindern mit Behinderung wird sie unbefristet gewährt. Spätestens jedoch mit Erreichen des Renteneintrittsalters wird dem geschiedenen Ehepartner nicht mehr die Erziehungs-, sondern die Altersrente gezahlt. Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder gerne in allen Fragen rund um die Rente. Wenden Sie sich einfach an Ihre nächste Kreisgeschäftsstelle.

Annette Liebmann

Schlagworte VdK-TV | Sendung Oktober

VdK-Kampagne #Nächstenpflege

Kampagnenbild: Nächstenpflege braucht Kraft und Unterstützung.

Die häusliche Pflege ist am Limit. Ein Drittel der pflegenden Angehörigen ist überfordert. Wir kämpfen für bessere Bedingungen für die Pflege zuhause. Machen Sie mit! Alle Infos zur großen VdK-Pflegekampagne unter:
www.vdk-naechstenpflege.de.

Ehrenamtsbereich auf VdK-TV

© VdK

Für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bietet das VdK-Videoportal einen geschlossenen Bereich, in dem sie Filme herunterladen und zur Unterstützung ihrer Arbeit verwenden können. Zu VdK-TV: www.vdk-tv.de

VdK-Videoportal

Auf unserem Videoportal warten über 350 spannende Interviews, Reportagen und Berichte auf Zuschauer:

www.vdktv.de


Aktuelle Informationen zu Corona: www.vdk.de/permalink/78840

Videos zu Corona auf VdK-TV: vdktv.de/category/corona-krise

VdK-TV

Verantwortlich:
VdK-Medien- und Anzeigenverwaltung GmbH
Geschäftsführer: Michael Pausder
Schellingstraße 31
80799 München
E-Mail: tv@vdk.de

Presse
Symbolfoto: Unterlagen, eine davon mit dem Vermerk "Wichtig"
Bleiben Sie stets auf dem Laufenden: Unsere Abteilung "Presse, PR, neue Medien" versorgt Journalistinnen und Journalisten mit aktuellen Pressemeldungen und Statements des Sozialverbands VdK Bayern.
VdK-Zeitung
Eine Frau und ein Mann lesen die VdK-Zeitung
Mit einer Druckauflage von 690.000 Exemplaren zählt die VdK-Zeitung zu den auflagenstärksten Printmedien in ganz Bayern. Alle VdK-Mitglieder bekommen sie zehnmal pro Jahr kostenlos per Post zugestellt.
VdK-TV
Die Videoprogramme des Sozialverbands VdK bieten spannende Interviews, aktuelle Reportagen und anschauliche Berichte. Sie sind über das Video-Portal VdK-TV jederzeit im Internet abrufbar.
Presse
Symbolfoto: Ein Briefumschlag mit einem großen @-Zeichen darin.
Wir bieten Ihnen zwei Newsletter an, die Sie kostenfrei abonnieren können: unseren Presse-Newsletter mit den aktuellen Pressemitteilungen des VdK Bayern und den monatlichen Newsletter.
Tipps und Termine
Symbolfoto: Ausgeschnittene Papiermännchen bilden einen Kreis
In unserer Rubrik "Tipps und Termine" stellen wir Ihnen aktuelle Neuigkeiten aus dem Verbandsleben, Aktionen, Veranstaltungen, Pressemitteilungen sowie Links zu interessanten Beiträgen vor.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.