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Für eine neue Brille oder neue Kontaktlinsen müssen Brillenträger oft tief in die Tasche greifen. Seit April 2017 zahlen die Krankenkassen bei einigen Versicherten einen Zuschuss. In seinem Beitrag am 25. Juni erklärt VdK-TV, wer mit einer Unterstützung rechnen kann.
Bisher erhielten nur noch Kinder und Jugendliche eine Sehhilfe auf Rezept. Doch im aktuellen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG), das im April 2017 in Kraft trat, wurde festgelegt, dass auch manche Erwachsene künftig mit einem Zuschuss rechnen können. Bedingung ist, dass sie eine der folgenden Sehschwächen haben: starke Kurz- oder Weitsichtigkeit ab sechs Dioptrien, Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien sowie schwere Augenverletzungen oder -erkrankungen. Diese Voraussetzungen erfüllen von den rund 41,2 Millionen Brillenträgern in Deutschland nur rund 1,4 Millionen.
Die Bundesregierung will mit der Regelung Patienten entlasten, die auf besonders teure Sehhilfen angewiesen sind. Denn ab sechs Dioptrien steigt der Preis für die Gläser sprunghaft an. Die Höhe des finanziellen Zuschusses ist im bundesweit gültigen Hilfsmittelverzeichnis festgelegt. Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) reichen die Festbeträge von zehn bis maximal 112 Euro pro Glas und sind unter anderem abhängig vom Material der Gläser. Extras, wie beispielsweise Entspiegelungen, werden nicht übernommen.
Auch Menschen mit einer schweren Fehlsichtigkeit müssen einen Teil ihrer Sehhilfe selbst bezahlen. Dazu gehört das Brillengestell. Anspruch auf einen Zuschuss für Kontaktlinsen besteht nur in medizinischen Ausnahmefällen. Die Kassen gehen in der Regel von der Versorgung mit einer Brille aus. Einen Obolus zu Kontaktlinsen steuern sie bei, wenn die Fehlsichtigkeit mehr als acht Dioptrien beträgt oder wenn durch die Kontaktlinsen eine um 50 Prozent bessere Sehleistung erzielt werden kann als mit einer Brille. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, übernimmt die Krankenkasse höchstens den Betrag, den sie für eine Brille zahlen müsste.
Menschen, die Anspruch auf Unterstützung haben, benötigen ein Rezept vom Augenarzt. Dieses legen sie beim Optiker vor. Der Optiker wiederum rechnet den Zuschuss mit der Krankenkasse ab. Keine Finanzspritze gibt es für den Brillenkauf im Internet.
Annette Liebmann
Schlagworte Brille | Kontaktlinsen | Krankenkassen | Zuschuss | Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz | Hilfsmittelverzeichnis | Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
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