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Gesunde Zähne sind wichtig, denn eine schlechte Mundgesundheit kann das Risiko für Diabetes, Herzerkrankungen und Schlaganfälle erhöhen. Doch immer mehr Menschen zögern aus finanziellen Gründen, zum Zahnarzt zu gehen. VdK-TV berichtet in einem Beitrag am 23. Oktober unter anderem darüber, welche Kosten die Krankenkasse beim Zahnersatz übernimmt.
Früher hieß es, das Einkommen eines Menschen lasse sich am Zustand seiner Zähne ablesen. Mittlerweile scheint der Spruch wieder an Bedeutung zu gewinnen, blickt man auf eine aktuelle Haushaltsbefragung des Statistischen Bundesamts. Immer mehr Menschen verzichten auf einen Zahnarztbesuch, obwohl er laut ihrer eigenen Einschätzung notwendig wäre. 45,9 Prozent aller Befragten gaben dafür finanzielle Gründe an, 47,5 Prozent nannten andere Gründe wie Angst, lange Anfahrtswege oder Wartezeiten, so das Statistische Bundesamt.
Im Jahr 2014 zahlten private Haushalte zusätzlich zu den von den Krankenkassen übernommenen Kosten einen Eigenanteil von 3,14 Milliarden Euro für Zahnersatz. Für VdK-Präsidentin Ulrike Mascher sind die hohen privaten Zuzahlungen nur ein Beispiel für die weiter steigende einseitige Belastung der Versicherten. „Bei so hohen Eigenbeteiligungen besteht die Gefahr, dass diejenigen, die am dringendsten auf Zahngesundheit angewiesen sind, sich diese nicht mehr leisten können“, warnt Mascher.
In bestimmten Fällen unzumutbarer Belastung greift eine Härtefallregelung. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auf vorherigen Antrag den doppelten Festzuschuss, zahlt also 100 Prozent des Basis-Zahnersatzes. Für Geringverdiener liegt die Bemessungsgrenze dafür bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1190 Euro. Anspruchsberechtigt sind auch Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Kriegsopferfürsorge, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge trägt.
Versicherte, die leicht über der Einkommensgrenze liegen, können eine sogenannte individuelle Härtefallregelung beanspruchen. Sie erhalten einen erhöhten Zuschuss, der vom Einkommen und den Kosten des Zahnersatzes abhängt. Betroffene sollten sich an ihre Krankenkasse wenden, um sich vorab ausführlich beraten zu lassen. Ein anderes Problem ist die schlechte zahnmedizinische Prävention und Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen im Pflegeheim. Hier bleibt abzuwarten, ob die aktuelle Pflegegesetzgebung tatsächlich erste Verbesserungen mit sich bringt.
Sabine Kohls
Schlagworte VdK-TV | VdK-Internet-TV | Programmvorschau | Programm im Oktober
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