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Menschen mit einer Schwerbehinderung genießen besonderen Schutz und haben Anspruch auf bestimmte Leistungen. Damit sollen die durch die Behinderung entstandenen Nachteile teilweise ausgeglichen werden. Mit einem Schwerbehindertenausweis können sich Betroffene gegenüber Arbeitgebern, Behörden und anderen Institutionen ausweisen. In seinem Beitrag vom 25. September erklärt VdK-TV, wie man einen solchen Ausweis bekommt.
Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel beim zuständigen Versorgungsamt oder Landesamt beantragt. Der Antragsteller füllt ein Formular aus, das je nach Bundesland verschieden ist. Der Vordruck ist im Versorgungsamt, in Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie im Internet erhältlich. Mittlerweile bieten viele Versorgungsämter auch an, den Antrag online zu stellen.
Wer einen Schwerbehindertenausweis anfordert, ist oft überrascht, dass für die Bewilligung keine ärztliche Untersuchung notwendig ist. Die Ärztlichen Dienste der zuständigen Behörde werten die vorliegenden Krankenunterlagen und Berichte lediglich am Schreibtisch aus. Deshalb empfiehlt es sich, im Antrag alle Informationen zu Erkrankungen und den behandelnden Ärzten anzugeben. Dem Schreiben sollten sämtliche vorhandenen Befundberichte und Gutachten von Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern beigefügt werden. Merkzeichen, beispielsweise „G“ für Gehbehinderung oder „Bl“ für Blindheit, sollten möglichst gleich mitbeantragt werden.
Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr aufweist. Jede einzelne Behinderung wird anhand eines bundesweit verbindlichen Bewertungssystems eingestuft. Liegen mehrere Erkrankungen vor, summieren sich diese nicht einfach, sondern werden in ihrer Gesamtauswirkung auf das tägliche Leben betrachtet. Nur in Ausnahmefällen wird ein Schwerbehindertenausweis unbefristet bewilligt. In der Regel wird das Dokument für maximal fünf Jahre ausgestellt und kann bis zu zweimal verlängert werden. Danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Sollte sich der Gesundheitszustand erheblich verbessern oder verschlechtern, ist der Inhaber des Ausweises verpflichtet, das dem Versorgungsamt mitzuteilen. Ein Schwerbehindertenausweis berechtigt übrigens nicht automatisch zum Parken auf einem Behindertenparkplatz. Dafür benötigt man den „Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union“. Der VdK hilft seinen Mitgliedern gerne bei der Antragstellung und – falls nötig – auch bei einem Widerspruch im Falle einer Ablehnung.
Annette Liebmann
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