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Immer mehr Menschen leiden unter psychischen Erkrankungen. Oft müssen sie monatelang warten, bis sie einen Termin beim Psychotherapeuten bekommen. Seit April gibt es neue Angebote, die es Betroffenen ermöglichen sollen, schneller eine Therapie zu beginnen. VdK-TV spricht mit Claudia Koeppen-Rokstein, Leiterin der Abteilung Recht und Beratung beim VdK Hessen-Thüringen.
Wer psychisch erkrankt ist, braucht oft schnelle Hilfe. Laut der Bundespsychotherapeutenkammer mussten Betroffene bisher durchschnittlich drei Monate warten, bis sie überhaupt ein Erstgespräch bekamen. Drei weitere Monate dauerte es bis zum Beginn einer Therapie. Eine neue Regelung soll dies nun ändern. Psychotherapeuten müssen seit 1. April eine spezielle Sprechstunde anbieten, in der gesetzlich Krankenversicherte eine Erstberatung erhalten. Dies kann sowohl in Form einer offenen Sprechstunde als auch über Terminvereinbarung erfolgen.
In dem Gespräch geht es unter anderem um die Einschätzung der psychischen Beschwerden, um die Therapieform und -dauer, um die Arbeitsfähigkeit sowie die Möglichkeiten, die der Patient selber hat, damit es ihm wieder besser geht. Jeder Therapeut mit kassenärztlicher Zulassung ist verpflichtet, wöchentlich mindestens 100 Minuten für diese Sprechstunden zur Verfügung zu stellen. Termine dafür sollen auch kurzfristig vergeben werden.
Für Patienten ist es nicht notwendig, den Besuch dieser Sprechstunde bei der Krankenkasse zu beantragen. Sie müssen lediglich zuvor gegebenenfalls einen Termin vereinbaren und ihre Versichertenkarte mitbringen. Der Mangel an Psychotherapeuten wird durch die neue Regelung jedoch nicht beseitigt. Im Anschluss an das Erstgespräch kann es auch weiterhin zu längeren Wartezeiten bis zum Therapiebeginn kommen. Wer allerdings dringend Hilfe benötigt, kann seit 1. April eine Akuttherapie in Anspruch nehmen.
Sie kann bis zu 24 Sitzungen zu je 25 Minuten umfassen und empfiehlt sich beispielsweise für Patienten, die nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Bedingung ist, dass die Betroffenen zuvor eine psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben und der Psychotherapeut eine solche Akutbehandlung empfiehlt. Über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen können Patienten einen Termin beim Therapeuten erhalten. Auch eine Akuttherapie muss nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Nach einer Langzeittherapie haben Patienten zudem die Möglichkeit einer vorbeugenden Behandlung. Diese soll verhindern, dass die Symptome erneut auftreten.
Annette Liebmann
Schlagworte Psychotherapie | psychische Erkrankungen | VdK-TV | Erstgespräch | Sprechstunde | Erstberatung
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